Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für den Ersatzneubau der Grundschule Pretzschendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-205.GSPr
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klingenberg
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01774
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-klingenberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für den Ersatzneubau der Grundschule Pretzschendorf
Die Gemeinde Klingenberg beabsichtigt den Ersatzneubau einer 1,5-zügigen Grundschule inkl. Hort für 140 bis 150 Schüler am Standort Pretzschendorf. Das bestehende Schulgebäude sowie weitere Gebäude auf dem Grundstück sollen abgebrochen werden. Die Schüler kommen aus dem Einzugsbereich der Gemeinde Pretzschendorf sowie den umliegenden Gemeinden.
Der im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenrahmen für die kG 300 + 400 (ohne Abbruch) beträgt ca. 6,594 Mio. EUR brutto.
Erich-Weinert-Straße 9 01774 Pretzschendorf
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die folgenden Leistungen:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 ff i.V.m. Anlage 10 HOAI, LPH 1-9
- Besondere Leistungen gem. Vertrag, u.a. Abbruchplanung
Optionale Leistungen gem. Vertrag: Brandschutz, Bauphysik
für den Ersatzneubau der Grundschule Pretzschendorf.
Nicht Leistungsbestandteil des VgV-Verfahrens ist die Planung einer Interimslösung für einen Ausweichstandort während der Bauzeit.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (siehe Unterlagen Vertragsbedingungen). Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 sowie Besondere Leistungen beauftragt. Im Anschluss sollen nachfolgende Leistungsphasen stufenweise sowie Besondere Leistungen beauftragt werden: Leistungsphasen 4 - 8 und Leistungsphase 9.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Zeitraum zwischen der Beauftragung der letzten Leistungsstufe bis zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nicht mehr als 2 Jahre beträgt und der Auftraggeber sie ihm überträgt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungsphasen 1-9 liegt das Auftragsende voraussichtlich Ende 2026 (Abschluss LPH 8).
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (siehe Unterlagen Vertragsbedingungen). Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 sowie Besondere Leistungen beauftragt. Im Anschluss sollen nachfolgende Leistungsphasen stufenweise sowie Besondere Leistungen beauftragt werden: Leistungsphasen 4 - 8 und Leistungsphase 9.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftrag-nehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Zeitraum zwi-schen der Beauftragung der letzten Leistungsstufe bis zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nicht mehr als 2 Jahre beträgt und der Auftraggeber sie ihm überträgt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe h.e.i.z.Haus Architektur.Stadtplanung Partnerschaft mbB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYWGDTHSFA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist,soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.