Rahmenvertrag über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen Referenznummer der Bekanntmachung: HOL220608
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen
Rahmenvertrag über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen ab 2022 bis maximal 2027 für die Unternehmen der ZVO-Gruppe inklusive Bericht für die BNetzG und einer Gas-Konzessionsabgabenüberprüfung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rahmenvertrag über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen ab 2022 bis maximal 2027 für die Unternehmen der ZVO-Gruppe inklusive Bericht für die BNetzG und einer Gas-Konzessionsabgabenüberprüfung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.