Projektsteuerungsleistungen Campus Südost Referenznummer der Bekanntmachung: 2221104
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04277
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen Campus Südost
Leistungen der Projektsteuerung nach der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft (AHO, Stand: März 2020) für die Bauvorhaben der Stadtwerke Leipzig GmbH am Campus Südost
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind Leistungen der Projektsteuerung nach der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft (AHO, Stand: März 2020) für die Bauvorhaben der Stadtwerke Leipzig am Campus Südost bestehend aus:Teilprojekt 1: Neubau Unternehmenszentrale mit Außenanlagen Teilprojekt 2: Umbau und Sanierung Haus 200 Teilprojekt 3: Umbau und Sanierung Haus 218/219 (Mitarbeiterrestaurant)Teilprojekt 4: Abbruch SchornsteinTeilprojekt 5 Umbau und Sanierung Haus 207Teilprojekt 6 Umbau und Sanierung Haus 224Leistungen des Multiprojektmanagements
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.