Gebäudewirtschaft / Erweiterung und Sanierung SZ-Nord - 010 Spezialtief- und Erdbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.norderstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudewirtschaft / Erweiterung und Sanierung SZ-Nord - 010 Spezialtief- und Erdbauarbeiten
Gebäudewirtschaft / Erweiterung und Sanierung des Schulzentrum Nord 010 - Spezialtief- und Erdbauarbeiten
Norderstedt
Entsprechend des Schulentwicklungsplans 2025 beabsichtigt die Stadt Norderstedt aufgrund steigender Schülerzahlen und dem Wechsel von G8 auf G9 im Jahr 2024, die Erweiterung des Schulzentrum Nord in Norderstedt auf dem Schulgelände.
Das Baugelände befindet sich im süd-östlichen Bereich des Schulzentrum Nord des Stadtteil Friedrichsgarbe an den Straßen Moorbekstraße und Hasenstieg. Die zu bebauende Fläche wird derzeit als Schulhoffläche genutzt.
Der vorgesehene Neubau ist mit einem Untergeschoss, Erdgeschoss und 2 Obergeschossen auf einer Grundfläche von ca. 1.600 m² geplant. Der rechteckige Grundriss weist Abmessungen von ca. 55 m in der Länge und 35 m in der Breite auf. Das Gebäude ist teilunterkellert. Auf dem Baugelände wird vor der Herstellung des Erweiterungsneubaus ein Eisspeicher in Form eines unterirdisches Betonsilo im Durchmesser von ca. 20 m errichtet. Für den Erweiterungsbau ist die Baugrube mit einer Trägerbohlwand sowie Böschungen herzustellen. Zur Tiefgründung des Gebäudes sind 127 Schraubpfähle einzubringen. Als vorgezogene Leistung ist der Abbruch eines Lehrerpavillons inkl. Gang durchzuführen. Bei dem Pavillon handelt es sich um ein wabenförmiges Gebäude in Holzrahmenbauweise mit Flachdach.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der vorgesehenen Nachunternehmen) durch Vorlage der geforderten Unterlagen zu belegen. Sollte keine Präqualifizierung vorliegen und auch keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden, ist der Nachweis durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung zu erbringen.
Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot die beiliegende Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU vorzulegen
s. unter III.1.1 Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen: Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
s. unter III.1.1 Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen: Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt bis zur Durchführung der Submission auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform.
Die weitere Kommunikation nach der Submission und auch die Auftragserteilung erfolgen nicht über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Gem. § 160 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.