Rahmenvertrag Küchen Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_04-2022-0010
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Küchen
Rahmenvertrag für Liefer- und Einbauleistungen von Küchen in Wohnungen im Gebäudebestand der LWB mbH
Leipzig, Gebäudebestand der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Deutschland
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag über Lieferung, Montage und Anschluss von Einbauküchen einschließlich Einbaugeräten zu vergeben. Daneben sind weitere Leistungen wie Ortsbesichtigung, Aufmaßerstellung vor Ort und Planung der jeweiligen Küchen zu erbringen. Demontage/Teilmontage bzw. Montage von vorhandenen Einbauküchen bei Sanierungsmaßnahmen, Einlagerung in der Wohnung bzw. in Leerwohnungen und Rücktransport, ggf. Transport mit Fahrzeug.
Der Auftraggeber ist zur zweimaligen Ausübung einer Verlängerungsoption berechtigt, durch welche sich die Laufzeit des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungszeit) bis auf höchstens insgesamt 4 Laufzeitjahre verlängert. Die Option muss durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bzw. der ersten Verlängerungszeit durch eine Erklärung in Schriftform i.S. § 126 BGB gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden. Der Vertrag endet in jedem Fall spätestens nach Ablauf von 4 Jahren (zum 31.12.2026), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen/Nachweise/Angaben abzugeben. Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Bei Eintragungspflicht: Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder vergleichbare Dokumente;
— Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer, oder vergleichbare Dokumente;
— Nachweis über eine aktuelle Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaf, oder vergleichbare Dokumente;
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlung nach §§ 123 und 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formular). Hierzu können Nachweise vorzulegen sein. Der AG behält sich vor, die Vorlage weiterere Nachweise zur Eigenerklärung nachzufordern. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— alle Mitglieder aufgeführt sind;
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im
Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (Formular 234);
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu geben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische,wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten
Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt
des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate
sein. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der
Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundene Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlichgeeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung einzureichen.
Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Rerssourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen gelten auch für die Ziffer III.1.2) und III.1.3).
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen/Nachweise/Angaben abzugeben. Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) bezogen auf Leistungen, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind; Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Angaben zu addieren.
— Nachweis über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens,
— Eigenerklärung über Insolvenzverfahren und Liquidation, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (siehe Formular: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB),
— Eigenerklärung bezüglich der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen (siehe Formular: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB).
Zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssumme je Versicherungsfall aufzuweisen: Personenschäden in Höhe von 2.000.000 EUR und Sachschäden in Höhe von 1.000.000 EUR.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherungssumme ist mit dem Angebot eine Erklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit der geforderten Deckungssumme abgeschlossen wird.
Bei Bietergemeinschaften ist eine Bestätigung des Versicherers für den Auftragsfall für den bevollmächtigten Vertreter oder ein anderes Mitglied der Bietergemeinschaft zulässig.
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen/Nachweise/Angaben abzugeben. Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Nachweis von 2 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die im Umfang und in Komplexität mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, pro Referenz sind der Auftragsgegenstand, der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Kontaktdaten zu benennen.
— Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021), Angaben der Fachkräfte im Unternehmen, die zur Erbringung der Leistung einsetzbar sind;
Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich Ziffer III.1.1) bis III.1.3) die Nachforderung fehlender Nachweise/Erklärungen/Informationen vor. Der aufgeforderte Bieter hat die nachgeforderten Unterlagen in diesem Fall innerhalb der gesetzten Nachreichungsfrist vorzulegen.
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung siehe unter Ziffer III.1.2).
Bei Ausführung der Leistungen vor Ort muss gesichert sein, dass sich Mitarbeiter des Auftraggebers sowie ansässige Mieter mit den Beschäftigten des Auftragnehmers in deuscher Sprache verständigen können.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise/Erklärungen/Angaben unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern.
2. Auskünfte/Rückfragen zum Verfahren:
Für Fragen, die nach dem 01.11.2022 eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden.
3. Da die Angebotseinreichung elektronisch erfolgt, ist den Vergabeunterlagen kein Angebotsformblatt beigefügt. Das Angebotsschreiben wird im AI-Bietercockpit generiert, ebenso ein zusammenfassendes Leistungsverzeichnis.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.