Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 nach DIN 14530-26 und DIN EN 1846 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: 17-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://.elmshorn-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 nach DIN 14530-26 und DIN EN 1846 1-3
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 nach DIN 14530-26 und DIN EN 1846 1-3 für die Gemeinde Seestermühe
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines HLF 10 (Kurzzeichen: Los 1)
25371 Seestermühe
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines HLF 10
Aufbau geeignet zur Darstellung eines HLF 10 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
25371 Seestermühe
Aufbau geeignet zur Darstellung eines HLF 10 und Zusammenführung aller Lose
Beladung nach DIN 14530-26 - HLF 10 (Kurzzeichen: Los 3)
25371 Seestermühe
Beladung nach DIN 14530-26 - HLF 10
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines HLF 10 (Kurzzeichen: Los 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21107
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau geeignet zur Darstellung eines HLF 10 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung nach DIN 14530-26 - HLF 10 (Kurzzeichen: Los 3)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Preetz, Holstein
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de