Innovationsbüro EIP Agrar SH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innovationsbüro EIP Agrar SH
Das Förderprogramm „Europäischen Innovationspartnerschaft - Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agrar) wird in Schleswig-Holstein seit 2014 im Rahmen der sog. „II. Säule“ der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik erfolgreich umgesetzt. Aktuell laufen die Projekte des sog. „3. Call“ und im Rahmen der Förderperiode 2023ff wird aktuell ein „4. Call“ vorbereitet. Die Umsetzung von EIP Agrar wird in Schleswig-Holstein vom „Innovationsbüro EIP Agrar“ unterstützt. Neben vielen potenziellen Antragstellern wurden über 30 Operationelle Gruppen und ihre Innovationsprojekte durch das Innovationsbüro EIP Agrar aktiv beraten.
Schleswig-Holstein
Die Aufgaben des Innovationsbüros zur inhaltlichen und administrative Unterstützung bei der Umsetzung der „Europäischen Innovationspartnerschaft “ (EIP) im Agrarbereich durch „Operationelle Gruppen“ gemäß Code 16.1 der EU-Verordnung zur Förderung der ländlichen Entwicklung
(ELER) in Schleswig-Holstein gliedern sich in folgende Punkte:
• Öffentlichkeitsarbeit und Animierung der Akteure (Landwirte, Forscher, Berater, NGOs etc.) zur Teilnahme an innovativen Aktionen
• Herausarbeitung relevanter innovativer Ideen und Unterstützung von Akteuren bei der Erstellung solider Projektanträge im Rahmen von EIP
• Unterstützung laufender Operationeller Gruppen bei der administrativen Umsetzung
• Weiterentwicklung des EIP-Netzwerkes in Schleswig-Holstein mit Innovateuren, Landwirten, Forschern, Beratern, NGOs, Operationellen Gruppen, Institutionen und Projekten auch bundes- und EU-weit bzw. in Zusammenarbeit mit der Deutschen Vernetzungsstelle in Bonn und dem EIP Agri Service Point der Europäischen Kommission in Brüssel
• Verbreitung von EU-weiten EIP-Projektergebnissen in Schleswig-Holstein
• Unterstützung des MLLEV bei der Evaluierung und Fortentwicklung des EIP-Konzepts
Zur Umsetzung sind eine laufende Abstimmung und Unterrichtung per Telefon und E-Mail sowie Gesprächstermine im MLLEV vorgesehen.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers mehrmals um weitere Jahre verlängert werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2027.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 300 Punkten (von möglichen zu erreichenden 500 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Teilnehmer, die Platz 4 bzw. Platz 5 belegen, werden ebenfalls eingeladen, wenn die erreichte Gesamtpunktzahl maximal 25 Punkte unter der Gesamtpunktzahl des Bewerbers auf Platz 3 liegt. Sofern mehrere Bewerber mit der geringsten Punktzahl (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden bestenfalls mindestens drei, maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabeaufgefordert.
EU-Verordnung zur Förderung der ländlichen Entwicklung (ELER)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.
Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
2.
Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
3.
Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen oder Institutionen verknüpft ist, bzw. in relevanter Weise auf den Auftrag bezogen mit anderen zusammenarbeitet.
4.
Erklärung ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
5.
Angaben zur fachlichen Qualifikation des Unternehmens in Bezug zur ausgeschriebenen Dienstleistung. Es werden aussagekräftige Referenzen insbesondere zu folgenden Themenstellungen erwartet:
- Erfahrungen und Kenntnisse mit der Aquirierung und Durchführung von EU-Projekten (EU-Förderrecht), den Besonderheiten in Schleswig-Holstein und den Potentialen des AKIS (Agricultural Transfer and Knowledge System) für die landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit.
- Darstellung, dass ein profundes Verständnis des Agrarsektors und eine gute Vernetzung in der norddeutschen Landwirtschaft vorliegt sowie über gute kommunikative Fähigkeiten für die Vermittlung und Motivation der Anliegen des EIP vorliegen.
- Erfahrungen und Kenntnisse der Agrarlandschaft in Schleswig-Holstein
- Darstellung über Erfahrungen im Technologietransfer (Schnittstelle Hochschule/Wirtschaft)
6. Eigenerklärung und Darstellung über die persönliche Eignung des möglichen einzusetzenden Personal
1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
2. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen(Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 1. November 2022 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht]) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unterwww.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DINA-4-Seiten).
b) Eigenerklärung über den beabsichtigten Sitz des Innovationsbüros
c) Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle die Abwicklung in deutscher Sprache erfolgt.
d) Eigenerklärung, dass Sie mit einer Verkürzung der Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV auf 19 Tage einverstanden sind.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]