Abschluss eines Rahmenvertrages für Büro-, Klein- und Aktenumzüge, Umstell- und Transportarbeiten, Einlagerung, Entrümpelungs- und Entsorgungsleistungen, Montage und Demontage
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rahmenvertrages für Büro-, Klein- und Aktenumzüge, Umstell- und Transportarbeiten, Einlagerung, Entrümpelungs- und Entsorgungsleistungen, Montage und Demontage
Abschluss eines Rahmenvertrages für Büro-, Klein- und Aktenumzüge, Umstell- und Transportarbeiten, Einlagerung, Entrümpelungs- und Entsorgungsleistungen, Montage und Demontage für alle Landesdienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung.
Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgenden Höchstwerte für die zu liefernden Waren und Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Folgende Höchstwerte wurden je Los ermittelt:
Los 1 Nord / Kiel – 1.300.000,00 Euro.
Los 2 Südost – 1.300.000,00 Euro.
Los 3 West – 1.000.000,00 Euro.
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwertes.
Nord / Kiel
Kiel
- Los 1 (Bereich Nord / Kiel).
Rahmenvertrag für Büro-, Klein- und Aktenumzüge, Umstell- und Transportarbeiten, Einlagerung, Entrümpelungs- und Entsorgungsleistungen, Montage und Demontage für alle Landesdienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 8 Wochen zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens dreimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren (31.12.2026) hinaus erfolgt nicht.
Südost
Kiel
- Los 2 (Bereich Südost).
Rahmenvertrag für Büro-, Klein- und Aktenumzüge, Umstell- und Transportarbeiten, Einlagerung, Entrümpelungs- und Entsorgungsleistungen, Montage und Demontage für alle Landesdienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 8 Wochen zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens dreimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren (31.12.2026) hinaus erfolgt nicht.
West
Kiel
- Los 3 (Bereich West).
Rahmenvertrag für Büro-, Klein- und Aktenumzüge, Umstell- und Transportarbeiten, Einlagerung, Entrümpelungs- und Entsorgungsleistungen, Montage und Demontage für alle Landesdienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 8 Wochen zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens dreimal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren (31.12.2026) hinaus erfolgt nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019 bis 2021).
3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend abgeschlossen wurde.
4. Eigenerklärung (Formblatt) über drei Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2019 - 2021) erbrachten und vergleichbaren Leistung unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
5. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
6. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
7. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
8. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 08. November 2022 an die GMSH, z.H. Herrn Ralf Krätschmann (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
9. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
10. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, des Geschäftsführers, der Mitarbeiterzahl (einschließlich der geringfügig Festangestellten u. befristeten Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
11. Eigenerklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
12. Einreichung des ausfüllten Leistungsverzeichnisses pro Los (zwingend im xlsx-Format eingereicht).
13. Ausgefülltes Formblatt „Sanktionen Russland“.
14. Abfrage Fuhrpark (gem. Leistungsbeschreibung).
15. Nennung der Lagerkapazitäten (gem. Leistungsbeschreibung).
16. Ausgefülltes Rechenbeispiel CO2_4112
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]