Lieferung von einem 3D-Drucker Referenznummer der Bekanntmachung: 04/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brand-Erbisdorf
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von einem 3D-Drucker
Die vorliegende Ausschreibung erfasst die Beschaffung und Lieferung von einem 3D-Drucker.
Brand-Erbisdorf, DE
Die vorliegende Ausschreibung erfasst die Beschaffung und Lieferung von einem 3D-Drucker.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
► Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
► Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
► Eigenerklärung zu Verstößen nach § 21 Mindestlohngesetz
► Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
► Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz vergleichbarer Leistungen für die letzten drei Geschäftsjahre
► Eigenerklärung zu Referenzobjekten
Angabe von mindestens zwei Lieferungen von digitalen Tafeln und PC-Komplettsystemen inkl. Zubehör,
► Eigenerklärung mit Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass er - soweit er nicht selbst Hersteller der digitalen Tafeln und PC-Komplettsystemen inkl. Zubehör ist - zertifizierter Systempartner der für die im Angebot vorgesehenen digitalen Tafeln und PC-Komplettsystemen inkl. Zubehör ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]