Errichtung von DFI-Anzeigern an SFK -Anlegern; Beschaffung von DFI-Anzeigern Referenznummer der Bekanntmachung: 83.2.901.22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung von DFI-Anzeigern an SFK -Anlegern; Beschaffung von DFI-Anzeigern
Errichtung von DFI-Anzeigern an SFK-Anlegern;
Beschaffung von DFI-Anzeigern
Fähranleger der SFK entlang der Kieler Förde Kiel
Es sollen 14 DFI-Anzeiger für alle 12 Anleger
der F1 sowie für die beiden Anleger der NOKFähre beschafft werden (inkl. Mast,
Verkabelung, Schutzvorrichtungen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis über den Eintrag ins Berufs oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschrift des Landes, in dem der
Bieter ansässig ist;
- Das Personal des Anbieters zur Montage
muss über die für seine Aufgabe erforderliche
Sachkunde und Erfahrung verfügen gem.
Landesbauordnung S-H.
Folgende Unterlagen/Angaben/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung zum Gesamtumsatz und zum
Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die
Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre;
- Nachweis zur Berufshaftpflicht,
Betriebshaftpflichtversicherung,
Vermögenshaftpflichtversicherung (Kopie des
Versicherungsscheins ist ausreichend)
Folgende Unterlagen/Angaben/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
-Die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage von
Referenzen zu beschreiben. Es sollen
maximal 6 Referenzen mit dem
Angebot eingereicht werden. Die Referenzen sollen folgende Anforderungen erfüllen:
-DFI-Anzeiger,
-Anzeigergrößen,
-Montage,
-Hintergrundsystem (HGS) - DFI-Server,
-Datenkommunikation
Jede der genannten Anfordeungen muss
innerhalb der maximal 6 Referenzen
mindestens 3 mal nachgewiesen werden. Es
ist nicht notwendig, dass alle Anforderungen
in einer Referenz nachgewiesen werden.
- Weiterhin ist eine textliche Darstellung des
zur Verfügung stehenden Materials und
Personals, aus der hervorgeht, auf welche
Weise der Bieter den beschriebenen
Leistungsumfang zu erbringen gedenkt und
welches BackUp-Konzept bei technischen
Problemen oder personellen Ausfällen
vorgesehen ist, einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 03.11.2022 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Zum 01.07.2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 EUR angehoben und übersteigt somit derzeit den landesspezifischen Vergabemindestlohn. Bis zu einer Anpassung der landesrechtlichen Regelung ist die Regelung des Mindestlohngesetztes des Bundes (MiLoG) anzuwenden, so dass mindestens ein Mindeststundenentgelt in Höhe von 10,45 EUR gem. MiLoG zu zahlen ist.
Zuschlagskriterien gem. Formblatt 227 Zuschlagskriterien:
Preis - 60 %
Erfüllungsgrad Lastenheft - 40 %
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYWUPC8582
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de