Kauf eines Feuerwehrfahrzeugs
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berkenthin
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23919
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berkenthin-amt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Feuerwehrfahrzeugs
Kauf von 1 Stück fabrikneues Feuerwehrfahrzeug Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530-5:2019-11 in 2 Losen.
Kauf von 1 Stück fabrikneues Feuerwehrfahrzeug Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530-5:2019-11 in 2 Losen
D-23919 Rondeshagen
Kauf von 1 Stück fabrikneues Feuerwehrfahrzeug Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530-5:2019-11 in 2 Losen.
Los 1 Fahrgestell
Kauf von 1 Stück fabrikneues Feuerwehrfahrzeug Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530-5:2019-11 in 2 Losen
D-23919 Rondeshagen
Kauf von 1 Stück fabrikneues Feuerwehrfahrzeug Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530-5:2019-11 in 2 Losen.
Los 2 Aufbau.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Aufgrund der pandemie- und kriegsbedingten Marktstörungen sowie der damit verbundenen Lieferengpässe wird ein zeitversetztes Verfahren zur Vergabe sämtlicher Lose durchgeführt. Das Los 3 (Feuerwehrtechnische Beladung) wird daher zu einem späteren Zeitpunkt im offenen Verfahren ausgeschrieben, welcher insoweit erst nach erfolgter Zuschlagserteilung auf die hier zu vergebenden Lose 1 (Fahrgestell) und 2 (Aufbau) die Nennung eines belastbar bestimmbaren/kalkulierbaren Lieferzeitpunkts und Lieferorts für das Los 3 erlaubt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, - mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.