Erbringung der Straßensozialarbeit in der Gemeinde Gettorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung der Straßensozialarbeit in der Gemeinde Gettorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde
Erbringung der Straßensozialarbeit in der Gemeinde Gettorf im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Gettorf
Die Gemeinde Gettorf befindet sich im Zentrum des Amtes Dänischer Wohld, zwischen Nord-Ostsee-Kanal, Eckernförder Bucht und Kieler Förde. Das Gemeindegebiet erstreckt sich über eine Fläche von 9,35 km2 und verzeichnet etwa 7.500 Einwohner.
Gettorf hat den Charakter einer Kleinstadt und nimmt innerhalb des zentralörtlichen Systems die Stellung eines „Unterzentrums“ ein. Es ist für ein Verflechtungsgebiet von 8 Gemeinden mit etwa 18.000 Einwohnern zuständig und bietet ein vielfältiges Angebot an Waren, Dienstleistungen, Kultur, Bildung, Sport, im Gesundheitsbereich sowie für die Freizeit.
Die Straßensozialarbeit soll Kriminalisierung, Stigmatisierung und Ausgrenzung ihrer Klientinnen und Klienten verhindern, bzw. verringern. Sie bietet lebensweltorientierte Unterstützung an, die ihre soziale Integration fördert und u.U. Lebensbedingungen verbessert.
Daraus ergeben sich folgende Ziele und Aufgaben:
- Straßensozialarbeit ist bei möglichst vielen Menschen im Sozialraum bekannt und akzeptiert.
- Straßensozialarbeit ist Hilfe zur Selbsthilfe und erweitert durch das Herausarbeiten und zur Verfügung stellen von Ressourcen die Handlungsmöglichkeiten der jungen Menschen.
- Straßensozialarbeit unterstützt und begleitet ihre Adressatinnen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Lebensperspektiven.
- Straßensozialarbeit baut belastbare Beziehungen mit den Adressaten auf und pflegt diese.
- Straßensozialarbeit erschließt und erhält zusammen mit den Adressatinnen für sie relevante öffentliche und halböffentliche Räume
- Straßensozialarbeit initiieren, pflegen und nutzen Netzwerke, die sich thematisch an den Bedarfen der Adressaten orientieren.
- Straßensozialarbeit versteht sich als anwaltschaftliches Sprachrohr für die Adressatinnen, wobei primäres Ziel deren Befähigung zur Einmischung und Beteiligung bleibt.
- Straßensozialarbeit klärt und bereinigt kurzfristig aktuelle Konflikte.
siehe Ziffer: II.2.11 Angaben zu Optionen.
Vertragsbeginn ist der 01.08.2023. Der Vertrag läuft für 3 Jahre bis zum 31.07.2026. Erfolgt keine Kündigung vom Auftraggeber sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet spätestens nach 5 Jahren zum 31.07.2028. Die avisierte Vertragslaufzeit bildet zu-nächst einen Zeitraum von drei Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf um jeweils ein Jahr, es sei denn, es wird sechs Monate vor Ablauf gekündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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1. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird.
2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, des Geschäftsführers, der Mitarbeiterzahl (einschließlich der geringfügig Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer, Gesamtumsatz des Unternehmens (2019 – 2021) und der Bankverbindung.
3. Einreichung von Referenzen mindestens einer in den letzten vier Jahren erbrachten Lieferungen, die mit der gegenständlichen Vergabe vergleichbar sind (hier Straßensozialarbeit), inkl. Beschreibung der Anhänger und ggf. Bildern, der Auftragssumme, wenn möglich Benennung von Ansprechpartner(n) mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurde.
4. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
4a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 07. November 2022 an die GMSH, z.H. Herrn Niklas Steenfatt (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
5. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
6. Ausgefülltes Preisblatt.
7. Einreichung eines Konzeptes gemäß Bewertungsmatrix.
8. Darstellung über Organisation, Qualifikationen und Erfahrungen des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals gemäß Bewertungsmatrix.
9. Darstellung der Erreichbarkeit gemäß Bewertungsmatrix.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]