21O40315_07_EAE Asyl u. Unterbringung Dresden
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.sib.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
21O40315_07_EAE Asyl u. Unterbringung Dresden
21O40315 NV 07 Abbruch- und Entsorgungsarbeiten
Dresden, Erstaufnahmeeinrichtung Asyl und Unterbringung BA f.Migr.+Flüchtl.
Hamburger Str. 17/19
01067 Dresden
Abbruch- und Entsorgungsarbeiten baulicher Anlagen.
Manueller und maschineller Abbruch eines Teils des Hauses U und Hauses X, Außenaufzugsschacht, Diverse Abbrucharbeiten von Fundamenten, Podesten etc.
Verwertung und Entsorgung diverser Abfälle
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
7.NV Entsorgung und Abbruch
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großröhrsdorf
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01900
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Ort: Dresden
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: www.sib.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden, Erstaufnahmeeinrichtung Asyl und Unterbringung BA f.Migr.+Flüchtl.
Hamburger Str. 17/19
01067 Dresden
Ausbau Bunkerrohr
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großröhrsdorf
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01900
Land: Deutschland
Aufgrund der statischen Gegebenheiten werden die Leistungen bezüglich des Bunkerrohres sowie der anliegenden Böschung notwendig. Die Leistungen sind zwingend im Zuge der Baumaßnahme erforderlich, um die Standfestigkeit des Nebengebäudes zu gewährleisten.
Im Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung Abbruch des Luftschutz‐bunkers (Pos. 8.2 im HA) musste die Frage zur Standsicherheit der Grenzbebauung im Vorfeld des Rückbaus geklärt werden. Nach erfolgter Analyse im Zuge der Baumaßnahmewurde die Erkenntnis gewonnen, dass die sich Leistungen beim Rückbau des Bunkerrohres sowie bei der Verfüllung ändern. Die Anforderung seitens der Statik (Tragwerksplaner) sindaufgrund der geringen Gründungstiefe höher, um die Standsicherheit des Nachbargebäudes nicht zu gefährden. Des Weiteren ist nahe der Abbruchgrenze eine Böschung herzustellen, da entgegen der ursprünglichen Planung keine vollständige Verfüllung der Baugrube erfolgen kann.