22D712006 - Universität Leipzig, Vet.-Med. Fakultät, Neubau Parasitologie Referenznummer der Bekanntmachung: 22D712006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sachsen-vergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
22D712006 - Universität Leipzig, Vet.-Med. Fakultät, Neubau Parasitologie
Tragwerksplanung
An den Tierkliniken, 04103 Leipzig
Auf dem Campus der Veterinärmedizinischen Fakultät an der Universität Leipzig soll ein Neubau für das Institut für Parasitologie errichtet werden.
Gegenwärtig wird ein interdisziplinärer Realisierungswettbewerb in Form eines nichtoffenen Wettbewerbes nach RPW 2013 mit 10 Teilnehmern durchgeführt. Im Ergebnis ist beabsichtigt, die Leistungsbilder Objektplanung, Technische Ausrüstung und Freianlagen zu beauftragen.
Aktuell ist die Parasitologie Bestandteil des Gebäudekomplexes Pathologie-Parasitologie mit der Adresse An den Tierkliniken 33 I 35 I 37. Der Gebäudekomplex soll grundsaniert werden und dann vollständig dem Institut der Pathologie zugeschrieben werden. Für das Institut für Parasitologie soll ein Neubau auf einem unbebauten Baugrundstück in südöstlicher Randlage am Campus entstehen.
Der Aufgabenbereich des Institutes Parasitologie beinhaltet die Ausbildung Studierender, die Diagnostik von parasitären Erkrankungen und die Durchführung verschiedener Forschungsprojekte.
Geplant ist es, die Baumaßnahme unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Sparsamkeit bis Anfang 2027 zu realisieren. Die Kosten des Gesamtvorhabens belaufen sich auf rund 19 Mio. €. Das zu realisierende Raumprogramm umfasst eine Gesamtfläche (NUF 1-6) von 1.456 m².
Gegenstand dieser Vergabe im offenen Verfahren ist die Tragwerksplanung für das Gebäude, (LPH) 2 bis 6 und 8 (Ingenieurtechnische Kontrolle) gemäß § 51 HOAI 2021 und Anlage 14 HOAI 2021. Zunächst ist die Beauftragung von Leistungen der Leistungsphasen 2-4 vorgesehen und nach Erteilung des Bauauftrages optional stufenweise (LPH) 5 und 6 sowie LPH 8.
Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 gemäß Anlage 14 zu § 51 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 und 6 sowie LP 8 (Ingenieurtechnische Kontrolle). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
1. Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de).
2. "Beachten Sie":
- Die Leistungen werden im "Offenen Verfahren" vergeben!
- Die vom Bieter selbst zu erarbeitenden "Darstellungen und Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien" sind zum Einreichungstermin mit den Angebotsunterlagen einzureichen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) BERUFLICHE BEFÄHIGUNG:
Es ist zugelassen wer berechtigt ist die Berufsbezeichnung Ingenieur Fachrichtung Tragwerksplanung oder vergleichbar zu führen und/oder bei einer Ingenieurkammer in eine Liste "Qualifizierte Tragwerksplaner" oder vergleichbar eingetragen ist.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
2.) WEITERE ANGABEN/ERKLÄRUNGEN:
2.1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.)
2.2) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
2.3) Neben Einzelunternehmen sind aus Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr.VI.3) Ziff.6 der Auftragsbekanntmachung. Rechtsform von BG:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" den Ausschreibungsunterlagen bei.
Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
1) SPEZIFISCHER JAHRESUMSATZ:
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren in Euro je Geschäftsjahr. Erforderlicher Umfang siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards";
2)NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
Erklärung/Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Der Bieter ist verpflichtet, einen Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden vorzulegen. Erforderlicher Umfang siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards";
3) RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE VERKNÜPFUNGEN:
Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung (siehe Bewerberbogen).
Ergänzend zu ...
Zu 1) Spezifischer Jahresumsatz:
Es ist der "spezifische" Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in Euro/netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 200.000,00 EUR /brutto gefordert.
Ergänzend...
Zu 2) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000,00 EURund Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 000 000,00 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach-und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
1.) GEEIGNETE REFERENZ:
Erklärung zu geeigneten Referenzen über ausgeführte wesentliche Dienstleistungen. Es sind zwei geeignete Referenzen über eine vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Dienstleistung aufzulisten. Hierzu ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Referenzbogen (Formblatt 901R-AI EU) zu nutzen. Es sind Referenzen anzugeben, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs-oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Geforderte Angaben zu der Referenz siehe Ausschreibungsunterlagen (Formblatt 901R-AI EU Referenzbogen).
Für die Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos +Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten sollte!
An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards).
2.) BESCHÄFTIGTENZAHL:
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, aufgegliedert in Berufsgruppen und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Gestellte Mindestanforderungen siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
3.) NUTZUNG KAPAZITÄTEN ANDERER UNTERNEHMEN:
Erklärung zur Inanspruchnahmen Kapazitäten andere Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe des Namen des Unterauftragnehmers bzw. des anderen Unternehmens (Formblatt 935-AI EU). Nur in Fällen von Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag
zusätzlich vom anderen Unternehmen ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen und Unterlagen vorzulegen. In allen anderen Fällen fordert der Auftraggeber erforderliche Erklärungen und Nachweise zur Eignung der Dritten ggf. von den Bewerbern/Bietern, die in die engere Wahl kommen gesondert
ab und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
4.) VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ANDERER UNTERNEHMEN:
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung
(Formblatt) unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
5.) STUDIEN- UND AUSBILDUNGSNACHWEISE SOWIE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG:
Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens.
Führungkräfte sind dabei verantwortliche Personen die im Auftragsfall die Leistungserbringung leiten und steuern. Nachweis Bauvorlageberechtigung. Anforderungen siehe unter Nr. III.1.1 i.V.m. Nr. III.2.1 der Auftragsbekanntmachung.
6.) TECHNISCHE FACHKRÄFTE (PROJEKTTEAM):
Erklärung zum Personaleinsatz und Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehen Personals (mit Angabe der Aufgabe/Funktion, berufl. Qualifikation und Berufserfahrung). Hierfür ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 921-AI EU zu verwenden. Zuzüglich zu diesen Formblatt ist der Personaleinsatz in einem Organigramm mit Angabe der Qualifikation darzustellen.
Zu 1.) "GEEIGNETE REFERENZEN":
Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen werden vom Bieter Referenzen gefordert, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
Referenz 1 Neubau: Neubau in Massivbauweise eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossenen , übergebenen und in Betrieb befindlichen Bauvorhabens, Bauwerkskosten (KG 300+400) mind. 6,0 Mio € brutto, vollständige und abgeschlossene Bearbeitung mind. Lph 2 bis 6 und 8 im Bereich der Tragwerksplanung, Fertigstellung nach dem 01.01.2013.
Referenz 2 Schwierigkeitsgrad: Neubau oder Erweiterungsbau oder Sanierungsvorhaben eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossenen, übergebenen und in Betrieb befindlichen Bauvorhabens, Sonderbau gemäß Sächs. BO, mind. Gebäudeklasse 5, mind. HZ III, vollständig und abgeschlossene Bearbeitung der LPH 2 bis 6 und 8 im Bereich der Tragwerksplanung, Fertigstellung nach dem 01.01.2013.
Zu 2.) "BESCHÄFTIGTENZAHL": Erforderliche Mindestanzahl der jahresdurchschnittlichen Beschäftigten: 3 im Aufgabenbereich Tragwerksplanung.
§ 75 (1), (2) und (3) VgV
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Sämtlichen Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt;
2) Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokalgespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebotes auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des Angebotes muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Angebotsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Angebotsabgabe nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt;
3) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt;
4) Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung);
5) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge (Ausschlusskriterium);
6) Bei Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Gemeinschaft jeweils das Formblatt 901-AI EU ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung sowie die Eigenerklärung Art. 5K VO (EU) Nr. 833/2014 3.4). Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen;
7) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert;
8.) WICHTIGER HINWEIS: Zum Einreichungstermin gem. IV.2.2) der Auftragsbekanntmachung sind auch die vom Bieter selbständig zu erarbeitenden Darstellungen und Erläuterungen zu den Aufgabenstellungen der Zuschlagskriterien (siehe Vergabebunterlagen - "Beschreibung Zuschlagskriterien und Wertung") einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60