Generalplanung für Neubau Studierendenwohnheim mit Beratungs- und Vernetzungszentrum Kiel Leibnizstraße Referenznummer der Bekanntmachung: SWSH-StuWo-GP-2022-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung für Neubau Studierendenwohnheim mit Beratungs- und Vernetzungszentrum Kiel Leibnizstraße
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein in der Leibnizstraße in Kiel neu zu errichtendes Studierendenwohnheim mit Beratungs- und Vernetzungszentrum mit ca. 150 nach der Allgemeinen Bau- und Leistungsbeschreibung für den Neubau von Studierendenwohnheimen des Studentenwerks Schleswig-Holstein herzustellenden Apartments, davon werden ca. 35 barrierefrei gem. DIN 18040 ausgeführt. Vorgesehen sind ferner ein Familienapartment sowie ein Beratungs- und Vernetzungszentrum sowie die erforderlichen Hausanschluss- und Nebenräume.
Gegenstand des im vorliegenden Verfahren zu vergebenen Auftrags ist die gesamthafte und koordinierte Erbringung sämtlicher Architekten- und Ingenieurleistungen, die für das vorgenannte Bauvorhaben erforderlich sind, als Generalplanungsleistung auf der Grundlage eines vom Gestaltungsbeirat der Landeshauptstadt Kiel bereits ausgewählten Stegreifentwurfs.
Zu erbringen sind insbesondere die erforderlichen Grundleistungen der folgenden Leistungsbilder: Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne von § 34 HOAI (LPH 1-9), Tragwerksplanung im Sinne von § 51 HOAI (LPH 1-6), Fachplanung Technische Ausrüstung im Sinne von § 55 HOAI (Anlagengruppen 1-8, je LPH 1-9), Objektplanung Freianlagen im Sinne von § 39 HOAI, LPH 1-9 sowie die Beibringung der erforderlichen Leistungen für Brandschutz, Schallschutz, und Raumakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauvermessung.
Studentenwerk Schleswig-Holstein AöR Westring 385 24118 Kiel
Siehe oben II.1.4
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben.
Zu II.2.5: Unterkriterien zum Zuschlagkriterium 2:
2.1: Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation) (10 %)
2.2: Qualifikation des betrauten Leitungspersonals (10 %)
2.3: Qualifikation des Teams anhand der Fähigkeit zur spontanen Lösung einer fachlichen Aufgabe (25 %)
2.4: Qualifikation der Teammitglieder und des Teams zur Zusammenarbeit anhand der auf der Grundlage einer Gruppendiskussion zu einer (fachfremden) Aufgabe (25%)
Die Kriterien waren in den Vergabeunterlagen noch näher erläutert, ebenso die Bewertungsmethodik.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ066VT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag "unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht (dem dient die vorliegende Bekanntmachung, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.