Strahlenmedizin H8, T07 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 069 22/STM/Los T07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strahlenmedizin H8, T07 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
Das Klinikum Sankt Georg gGmbH beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin (Haus 8) am Standort Eutritzsch. Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung ist der Austausch von zwei vorhandenen Linearbeschleunigern notwendig. Weiterhin sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am und im Gebäude geplant.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
BV
Klinikum St. Georg gGmbH
Haus 8 Klinik für Strahlentherapie
Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig
LOS 408_T07_Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
Das Klinikum Sankt Georg beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin
(Haus 8) am Standort Eutritzsch in mehreren Bauabschnitten. Inhalt des Loses sind die Bauabschnitte 2 bis 6. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf dem Austausch der beiden im Bestand befindlichen Linearbeschleuniger. In dem Zuge werden die sanitären Anlagen zum Teil umgebaut. Vereinzelte Einrichtungsgegenstände werden zurückgebaut und andere ergänzt. In den Sanitärtrakten werden teilweise die Ausstattungen vor der Wand ausgetauscht. Verbleibende Ausstattungen sind zu prüfen und zu reinigen. Für die zurückgebauten Ausstattungen sind die Anschlussleitungen zurückzubauen. Neue Ausstattungen sind an das vorhandene Netz anzuschließen. Eine Steckbeckenspülkombination soll umverlegt werden. In einem Schacht vor dem Gebäude befindet sich die Pumpstation einer Drainageanlage. Dort sollen die Pumpen erneuert werden. Für den neuen Treppenabgang ist eine Entwässerung vorzusehen.
- Demontageleistungen Sanitär
- Rohrleitungen Trinkwasser Kupferrohr, inkl. Form und Verbindungen bis DN 40 ca.90m
- Rohrleitungen Schmutzwasser, Guss/PP, inkl. Form und Verbindungen DN 40-100 ca.190 m
- dazugehörige Dämmarbeiten Sanitär
- Austausch der Pumpen (Drainage) in einem Schacht im Außenbereich
- Bodenablauf DN 100 1 Stück
- Austausch von Waschbecken mit Thermostatarmatur, Schaftventil und Geruchsverschluss 6 Stück
- Austausch unterfahrbares Waschbecken mit UP-Geruchsverschluss und Wandstützgriffe 1 Stück
- Austausch WC mit Sitz und Betätigungsplatte, Papier- und Bürstengarnitur 4 Stück
- Austausch Behinderten-WC mit Spülauslöser, Rückenstütze, Stützgriffe 2 Stück
- Überprüfung und Reinigung Ausstattungen (WB, WC, DU, Uri) 16 Stück
- neue Waschbeckenanlage mit Armatur, Eckventilen, Schaftventil, Sifon, teilweise mit
Vorwandelement 5 Stück
- neue WC-Anlage mit Sitz und Vorwandelement 1 Stück
- De- und Wiedermontage einer Steckbeckenspülkombination
- Austausch diverser Rohrleitungsabsperrarmaturen DN 15-50 54 Stück
- Bauwasserversorgung
Alle Komponenten verstehen sich inkl. den im LV beschriebenen Dienstleitungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0466GU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.