Neubau Rechenzentrum - Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: G260_VE480
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rechenzentrum - Gebäudeautomation
2x Automationsschwerpunkte, 3x Controller, 1095 Bacnet-Objekte
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf, Bautzner Landstraße 400, 01328 Dresden
2x Automationsschwerpunkte, 3x Controller, 1095 Bacnet-Objekte
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Einführung des genormten BACnet-Protokolls hat erhebliche Fortschritte in Bezug auf den Einsatz heterogener Systeme für die Gebäudeautomation gebracht. Der Schritt zu "quasi-homogenen" Systemen ist noch groß, er bedarf weiterer Standardisierung von Funktionen, Kommunikation, Bedienung und Applikations-Bearbeitung (Engineering). Für Anlagen mit hoher Komplexität, Anforderungen an hohe Verfügbarkeit und einen hohen Grad an Systemintegration von Drittsystemen ist der Einsatz von Systemtechnik verschiedener Hersteller nur mit einem sehr kleinen Kreis (max. drei Anbieter) realisierbar. Unbedingt erforderlich ist dann ein hervorragendes Personal bei Planung und Betreibung. Ansonsten sind die Risiken von Funktionsstörungen zu hoch und nicht vertretbar. Am Standort wurden über freien Wettbewerb drei Hersteller - Siemens, Sauter-Cumulus und Kieback&Peter ermittelt, die nunmehr in den durchzuführenden Verfahren bei dem Gewerk KG 480 (GA) Gebäudeautomation -Automationsebene im Wettbewerb stehen.
Aus den vorrangegangenen Gründen ist daher eine Vergabe gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 3 lit. b VOB/A-EU vorhanden. Der Punkt das nur ein Unternehmen fähig ist wird durch die Ausweitung auf drei mögliche Anbieter, welche Gebäudeautomation von Anlagen am Standort ausgeführt haben, aufgebrochen. Das führt zu einem höheren Aufwand für die Anbindung an die Gebäudeleittechnik aber stärkt den Wettbewerb und führt zu einem Oligopol, welches eher als ein Monopol, uns einen marktüblichen Preis erzielen lässt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Rechenzentrum - Gebäudeautomation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden,
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 000000
Fax: +49 000000
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53132
Land: Deutschland
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]