Wissenschaftsstandort Ost Teilbereich Süd - Planungs- und Bauleitungsleistungen gemäß §§ 39, 43, 47, 51 und 55 HOAI für das Gesamtprojekt (Lph. 1 bis 9) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-GB113-00021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftsstandort Ost Teilbereich Süd - Planungs- und Bauleitungsleistungen gemäß §§ 39, 43, 47, 51 und 55 HOAI für das Gesamtprojekt (Lph. 1 bis 9)
Wissenschaftsstandort Dresden Ost: Teilbereich Süd, Planungs- und Bauleitungsleistungen gemäß §§ 39, 43, 47, 51 und 55 HOAI für das Gesamtprojekt der Lph. 1 bis 9 sowie besondere Leistungen, stufenweise Beauftragung
"Wissenschaftsstandort Dresden-Ost, Teilbereich Süd", Planungsumgriff der Bebauungspläne 398 A bis C in 01219 Dresden, Sachsen, Deutschland
Beim Investitionsvorhaben "Wissenschaftsstandort Dresden-Ost, Teilbereich Süd" handelt es sich um eine Maßnahme in Trägerschaft d. Landeshauptstadt Dresden, dem Amt f. Wirtschaftsförderung sowie der DREWAG -Stadtwerke Dresden GmbH vertreten durch die SachsenEnergieBau GmbH unter Beteiligung d. Dresdner Straßen- und Tiefbauamtes u. d. Amtes für Stadtgrün u. Abfallwirtschaft. Die vorgenannten juristischen Personen bilden eine Auftraggebergemeinschaft (AGG).
Die AGG vergibt für das Gesamtvorhaben in einem Verhandlungsverfahren m. Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV Planungsleistungen nach HOAI sowie weitere Besondere Leistungen.
Die Landeshauptstadt Dresden plant mit dem "Wissenschaftsstandort Dresden-Ost" einen bedarfsgerechten Entwicklungsraum, welcher insbesondere der Ansiedlung von Forschungseinrichtungen und Technologieunternehmen dienen soll. Grundlage der Standortentwicklung bildet der Rahmenplan Nr. 789 (Dresden-Reick/Strehlen/Gruna), der eine städtebauliche Entwicklungsperspektive für das etwa 100 Hektar umfassende Gesamtareal aufzeigt.
Basierend auf diesem informellen Planungsinstrument wurden bzw. werden die Bebauungspläne Nr. 398 A, 398 B, 398 C für Teilräume aufgestellt, um Art und Maß der baulichen Nutzung zu regeln. In dem Zuge besteht mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 398 A seit August 2018 bereits Baurecht zur Erschließung eines ersten Teilbereiches. Das Inkrafttreten der beiden anderen Bebauungspläne ist für Ende 2022 vorgesehen. Im Rahmen der Offenlage des B-Plans Nr. 398 B ist in einer Stellungnahme der DB Netz AG das Ansinnen der Erweiterung der Anlagen der DB AG von 12 Metern nach Süden eingegangen. Dementsprechend sind Anpassungen in den vorliegenden Bebauungsplänen möglich und in der Planung zu beachten.
Für den Wissenschaftsstandort Dresden-Ost: Teilbereich Süd führt die Landeshauptstadt Dresden (LH DD) drei VgV-Verfahren für Planungs- und Bauleitungsleistungen durch:
- VgV-Verfahren für Versorgungsanlagen der DREWAG,
- VgV-Verfahren für Abwasserentsorgungsanlagen der SE DD und
- das vorliegende VgV-Verfahren für Verkehrs- und Freianlagen, Ingenieurbauwerke Brücken sowie Technische Ausrüstung Öffentliche Beleuchtung
Die Planungsergebnisse der parallel laufenden Planungen aus den o. g. Ausschreibungsverfahren sind bei der Planung der Verkehrs- und Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Technischen Ausrüstung zu berücksichtigen.
Es ist durch die LH DD beabsichtigt, für die Koordinierung der Planungs- und Bauleitungsleistungen einen Projektsteuerer für das Gesamtbauvorhaben "Wissenschaftsstandort Dresden-Ost" einzusetzen.
Die AGG wird d. fristger. eingegangenen Teilnahmeantrag (TNA) anhand d. in d. vorl. Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erkl. formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter d. formal zulässigen TNA (Nachweis d. Erfüllung d. geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei d. Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 2 Punkte (s. Bewertungsmatrix d. Eignungskriterien) vergeben werden, d. Punktzahl (PZ) pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach d. erreichten GesamtPZ v. 200. Es werden max. 3 Bewerber (BW) m. d. höchsten PZ zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird d. Anzahl durch BW mit gleicher PZ überschritten, entscheidet unter diesen d. Los.
Formale Prüfung d. Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten
2. Einreichen vollständiger TNA (Bewerbungsformular u. entspr. Anl.) in elektr. Form.
3. Abschlusserkl. in Textform gezeichnet
4. Bestätigung Unabhängigkeit v. Ausführungs- u. Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind
6. Art d. Bewerbung
7. bei Bewerbergemeinschaften: Geforderte Nachweise v. allen Mitgliedern u. Erkl. zur gesamtschuldnerischen Haftung m. bevollm. Vertreter
8. Mehrfachbewerbungen (MFB) sind nicht zulässig. Eine MFB ist auch eine Bewerbung unterschiedl. Niederlassungen eines Büros. MFB von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedl. Niederlassungen eines Büros haben d. Ausscheiden aller MG der BG zur Folge.
9. Angaben zu Unterauftragnehmern (UAN) gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung (Verpfl.) d. Unterauftragnehmer beigefügt
10. Angaben z. Inanspruchnahme v. Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpfl. d. anderen Unternehmen beigefügt
11. Bestätigung des Nichtvorliegens d. zwingenden u. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB
12. Gründe im Zshg. mit Sanktionen gegen Russland im Bereich der Vergabe öff. Aufträge. Erklärung, kein Bezug zu Russland nach Artikel 5 k); Erklärung, keine UAN, Lieferanten oder Eignungsleiher beauftragt werden, die in Buchst. a) bis c) genannten Unternehmen gehören
13. Nachweise Studienabschl., Berufsregister, Handels-/Partnerschaftsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1)
14. Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2)
15. Büro Mindestref. 1 bis 3 gem. Pkt. III.1.3)
16. Persönl. Mindestref.projekte Projektleiter (PL), Objektplaner (OP) Verkehrsanlage (VA) Straße, OP Ingenieurbauwerke (IBW) Brücken, Bauoberleiter (BO) für den Neubau o. grundhaften Ausbau eines Straßennetzes m. mind. 2 Straßen
17. Personalunion (PU) zwischen PL und stellv. PL ist nicht zulässig.
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3)
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100%:
1. Büro-Mindestref.: 36%, davon:
1.1 Mindestref. 1 (20%), davon: 1.1.1 Baukosten (BK) 13%, Besondere Leistung Trassenkoordinierung 2%, Plg. Leistungsphasen (Lph) 5 u./o. 6 5%
1.2 Mindestref. 2 (8%): davon: 1.2.1 BK 5%, 1.2.2 Plg. d. Lph 5 bis 8 3%
1.3 Mindestref. 3 (8%): BK 8%
2. persönl. Mindestref.: Mindestanf. an d. Personal/PT: (64%) davon:
2.1 Mindestref. PL (16%) davon: 2.1.1 BK 12%, 2.1.2 Plg. d. Lph 5 u./o. 6 4%
2.2 Mindestref. OP VA Straße (14%) davon: 2.2.1 BK 10%, 2.2.2. Plg. d. Lph 5 u./o. 6 4%
2.3 Mindestref. OP IBW Brücken (11%) davon: 2.3.1 BK 8%, 2.3.2 Plg. d. Lph 5 u./o. 6 3%
2.4 Mindestref. BO (23%) davon: 2.4.1. BK 15%, 2.4.2 Bauoberleitung (BOL) IBW Brücke, mind. 400 T€ br. 4%, 2.4.3 BOL IBW Versorgungsanlagen (VersA), Fernwärme, Trinkwasser, Fernmeldetechnik u. Strom 4%
Weitere Unterkriterien/Vorgehensweise siehe Bewertungsmatrix Eignung
Die Planungsleistungen werden stufenweise vergeben, beginnend mit der Beauftragung der Lph. 1 bis 3 (Stufe 1). Stufe 2 umfasst die Lph. 4 bis 7 und fortführend Lph. 8 und 9 (Stufe 3).
Die AGG behält sich die Möglichkeit einer abschnittsweisen Beauftragung der Planungsleistungen ab der Stufe 2 vor.
Die AGG überträgt dem Auftragnehmer für das Bauvorhaben "Wissenschaftsstandort Dresden-Ost, Teilbereich Süd" gem. den Leistungsbildern der Objektplanungen Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Freianlagen (FA) sowie die Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung, zunächst nur die Leistungen für die Lph. 1 bis 3. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung von weiteren Leistungen/Lph. besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Vermerke, Protokolle, mündliche und schriftliche Wünsche/Äußerungen von anderen Dienststellen und Bediensteten des Auftraggebers gelten nicht als Aufträge.
Zum Abschl. d. Verhandlungen legt d. Auftraggeber gem. § 17 (14) VgV eine einheitliche Frist z. Einreichung neuer o. überarbeiteter Angebote fest. Nach Abschl. d. Verhandlungsgespräche erhalten d. Bieter somit d. Möglichkeit ein neues Angebot einzureichen. Dieses "finale" Angebot ist durch Ausfüllen u. in Textform gezeichnet (§ 126 BGB) d. beigefügten Vertragsformulars inkl. aller Anl. (Anl. 4 d. Vergabeunterlage) zu erstellen u. elektronisch an d. Vergabestelle zu übersenden.
Im Auftragsfall gilt die im Ergebnis des Verhandlungsverfahrens entstehende Vertragsurkunde (Angebot für Vertrag und Zuschlagsschreiben) als alleinverbindliche Unterlage für das Vertragsverhältnis zwischen AGG und Auftragnehmer. Auszüge aus den Vergabeunterlagen gelten nur dann als Vertragsbestandteil oder Vertragsgrundlage, wenn in der Vertragsurkunde ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Das Vertragsformular ist vom Bieter vollständig auszufüllen und in Textform (§ 126 b BGB) gezeichnet elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Allein das vom Bieter ausgefüllte Vertragsformular stellt sein Vertragsangebot dar. Die vom Bieter neben dem Vertragsformular auszufüllenden und einzureichenden Formulare "Angebot" und "Leistungsverzeichnis" sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Angebots des Bieters und werden nicht Vertragsbestandteil; diese Formulare werden lediglich für die elektronische Abwicklung des Vergabeverfahrens benötigt.
Anlagen zum Teilnahmeantrag sowie zum Angebot dürfen max. 40 MB nicht überschreiten.
Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb und zur Angebotsabgabe entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. Die konkreten Termine des Verhandlungsverfahrens werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt gegeben.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig (Ausschlusskriterium). Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vollständig ausgefüllte TNA = Bewerbungsformular ist über d. Vergabeplattform in Textform gezeichnet (Ausschlussgrund) fristgerecht elektronisch einzureichen. TA, per Post, E-Mail, Fax oder Nachrichtenfunktion des Bietercockpits eingereicht, werden nicht berücksichtigt. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften (BG) haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben mit Ausnahme der Angaben zu den Personen sowie zu den Referenzen.
Teil I - Angaben zum Vergabeverfahren
Teil II - Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer(WT):
A: Angaben:
1) Angaben zur Identität: Firmenbezeichnung/ Name, Anschrift Straße u. PLZ/Ort, Kontaktperson(en), Tel., E-Mail, Internetadresse, Zweigstelle/Niederlassung
2) Allg. Angaben: Handelt es sich um Kleinstunternehmen, kleines, mittleres o. großes UN-bei BG: Angaben zur Einordnung des UN für jedes MG; Rechtsform gem. § 43 (1) VgV 2016; Bestätigung WT gem. § 73 (3) VgV 2016 zur Unabhängigkeit v. Ausführungs- u. Lieferinteressen); Angabe WT gem. § 53 (8) VgV 2016 zu gewerbl. Schutzrechten.
3) Art d. Bewerbung: Einzelbewerbung o. BG (bei BG gem. § 43 (2) VgV 2016 Eigenerklärung (EK) v. jedem MG separat vorlegen); bei BG: Angabe welche Fkt. welcher WT ausfüllt, welche weiteren WT gemeinsam am Vergabeverf. teiln., Bezeichnung d. teiln. Gruppe; bei BG: Erklär. ü. gesamtschuldnerische Haftung u. bevollmächtigten Vertreter als Anl. beifügen.
B: Angaben zu Vertretern des WT: Name, Position, Anschrift, Tel., E-Mail, Erläuterungen zu Form, Umfang u. Zweck d. Vertretungsberechtigung.
C: Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016: Unteraufträge an Dritte beabsichtigt, falls ja Namen d. vorgeschlagenen Unterauftragnehmer u. Verpfl. (Abgabe spätestens mit Angebot)
D: Angaben zur Inanspruchnahme d. Kapazitäten anderer UN (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016. Falls ja, ist d. Verpfl. durch jedes d. betreffenden UN als Anl. beizufügen.
Teil III - Ausschlussgründe:
A: im Zusammenhang (Zshg.) mit einer strafrechtl. Verurteilung gem. § 123 (1) GWB. Im Fall einer Verurteilung: Angabe, ob Maßnahmen zur Selbstreinigung getroffen wurden. Falls ja, Beschreibung d. Maßnahmen.
B: im Zshg. mit d. Entrichtung v. Steuern o. Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 123 (4) GWB. Angabe, ob allen Verpflichtungen im Zshg. mit Entrichtung v. Steuern o. Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen wurde. (zwingende Ausschlussgründe)
C: im Zshg. mit Insolvenz, Interessenkonflikten o. berufl. Fehlverhalten gem. § 124 (1) GWB. (fakultative Ausschlussgründe). Liegen Ausschlussgründe vor? Falls ja, Ausführung, welche Gründe vorliegen. Wurden selbstreinigende Maßnahmen getroffen? ja, welche?
D: im Zshg. mit Sanktionen gegen Russland im Bereich der Vergabe öff. Aufträge. Erklärung, kein Bezug zu Russland nach Artikel 5 k); Erklärung, keine UAN, Lieferanten oder Eignungsleihender beauftragt werden, die in Buchst. a) bis c) genannten Unternehmen gehören
Teil IV - Eignungskriterien:
A: Eintrag im Berufsregister z.B. Ingenieurkammer, Kopie Berufsausübungsberechtigung; Eintrag Handels-/ Partnerschaftsregister, falls nein: Begründung; falls ja: Kopie des Handelsregisterauszugs/Partnerschaftsregisterauszuges (Registerauszüge nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin d. Bewerbungsfrist des TNA)
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016:
1) Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage.
2) Werden die geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 3 Mio. EUR für sonstige Schäden sowie die geforderte dreifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erkl. des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer (NU) muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate z. Schlusstermin der Bewerbungsfrist des TNA sein. Der Nachweis ist als Anlage beizufügen!
Referenzen (Ref.) gemäß § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016:
Angaben für Büromindestreferenzen u. Persönl. Mindestreferenzen (Mindestref.) des Bewerbers: Objektbezeichnung u. -beschreibung; AG: Bezeichnung, Ansprechpartner, Tel.; erbrachte Lph; Leistungszeitraum (Beginn/Ende)
für Mindestref. 1 zusätzl. Angabe: BK, sowie Besondere Leistung Trassenkoordinierung ja/nein
für Mindestref. 2 zusätzl. Angabe: BK für Objektplanung FA
für Mindestref. 3 zusätzl. Angabe: BK, Inbetriebnahme
für Mindestref. PL zusätzl. Angabe: BK
für Mindestref. OP VA Straße zusätzl. Angabe: BK
für Mindestref. OP IBW Brücken zusätzl. Angabe: BK
für Mindestref. BO zusätzl. Angabe: Inbetriebnahme, BK, BOL IBW Brücke ja/nein, BOL IBW Tiefbau VersA (Fernwärme, Trinkwasser, Fernmeldetechnik, Strom)
Für alle Vorlagen von Referenzblättern gilt: Beschreibung und Vorstellung des Projektes auf max. 3 Blatt DIN A4 (gilt auch für Formatierung der digitalen Unterlagen). Die Darstellung muss so gestaltet sein, dass der AG in die Lage versetzt ist, anhand der in der Bewertungsmatrix enthaltenen Kriterien bewerten zu können.
Ausbildungsnachweise u. Bescheinigungen ü. berufl. Befähigung PT gem. § 46 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr.1, 2 u. 6 VgV 2016
Angaben zum vorgesehenen PL.; OP für die Planung VA Straße; OP für die Planung IBW Brücken; BO für den Neubau eines Straßennetzes mit mind. 2 Straßen; Name, berufliche Qualifikation. (Anlage), Berufserfahrung in Jahren, Tabellarischer Lebenslauf (Anlage).
Referenzen gem. § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016:
Mindestref. 1: Plg. eines Neubaus (NB) o. grundhaften Ausbaus eines Straßennetzes mit mind. 2 Straßen gem. § 47 HOAI i.V.m. Anl. 13, mind. Lph. 3 -4, Abschluss (Abschl.) d. Plg. d. Lph. 4 liegt im Zeitraum (ZR) 01.11.2015 bis z. Ablauf (Abl.) d. Teilnahmefrist (TNF) bzw. d. Planfeststellungs- o. Plangenehmigungsverf. wurde im ZR vom 01.11.2015 bis z. Abl. d. TNF eröffnet, BK für Straßennetz mit mind. 2 Straßen: mind. 1 Mio EUR brutto
Mindestref. 2: Plg. Objektplanung FA (Ausgleichs- u. Ersatzmaßnahmen u. / o. öffentl. Grünflächen u. / o. Straßenbegleitgrün) gem. § 39 HOAI i.V.m Anl. 11; mind. Lph. 2 -4 erbracht, Abschl. d. Plg. d. Lph. 4 liegt im ZR 01.11.2015 bis z. Abl. d. Teilnahmefrist bzw. d. Planfeststellungs- od. Plangenehmigungsverf. wurde im ZR vom 01.11.2015 bis z. Abl. d. Teilnahmefrist eröffnet, BK (KG 500) für d. OP FA (Ausgleichs- u. Ersatzmaßnahmen u. / o. öffentl. Grünflächen u. / o. Straßenbegleitgrün): mind. 300 T EUR brutto
Mindestref. 3: Örtliche Bauüberwachung (öBü)" IBW Brücken" gem. § 43 HOAI i.V.m. d. Anl. 12 i.V.m. d. Plg. eines Straßenzuges gem. § 47 HOAI i.V.m. Anl. 13; Inbetriebnahme des Bauwerkes liegt im ZR 01.11.2012 bis z. Abl. d. TNF, BK für d. IBW Brücken betragen mind. 500 T EUR brutto
Angaben z. PL:
Persönl. Mindestref. PL: Persönl. Projektleitungsref. für d. Plg. eines NB oder grundhaften Ausbaus eines Straßennetzes m. mind. 2 Straßen gem. § 47 HOAI i.V.m. Anl. 13 i.V.m. d. Plg. IBW Tiefbau f. VersA. gem. § 43 HOAI i.V.m. Anl. 12; Plg. d. Lph. 2 - 4, Abschl. d. Plg. d. Lph. 4 liegt im ZR 01.11.2015 bis z. Abl. d. TNF bzw. d. Planfeststellungs- o. Plangenehmigungsverf. wurde im ZR vom 01.11.2015 bis z. Abl. d. TNF eröffnet, BK für d. Komplexmaßnahme betragen: mind. 2 Mio EUR brutto, mind. 5 Jahre Berufserfahrung (BE) in projektleitender Tätigkeit.
Angaben z. OP VA Straße
Pers. Ref. des OP für d. Plg. eines NB oder grundhaften Ausbaus eines Straßennetzes m. mind. 2 Straßen gem. § 47 HOAI i.V.m. Anl. 13; Plg. d. Lph. 3 -4, Abschl. d. Plg. d. Lph. 4 liegt im ZR 01.11.2015 bis z. Abl. d. TNF bzw. d. Planfeststellungs- o. Plangenehmigungsverf. wurde im ZR vom 01.11.2015 bis z. Abl. d. TNF eröffnet, BK für ein Straßennetz m. mind. 2 Straßen betragen: mind. 1 Mio EUR brutto; mind. 5 Jahre BE als OP VA Straße
Angaben z. OP IBW Brücken
Pers. Ref. des OP für d. Plg. IBW Brücken gem. § 43 HOAI i.V.m. Anl. 12 i.V.m. d. Plg. eines Straßenzuges gem. § 47 HOAI i.V.m. Anl. 13; Plg. d. Lph. 2 -4, Abschl. d. Plg. d. Lph. 4 liegt im ZR 01.11.2012 bis z. Abl. d. TNF bzw. d. Planfeststellungs- o. Plangenehmigungsverf. wurde im ZR vom 01.11.2012 bis z. Abl. d. TNF eröffnet, BK für d. IBW Brücken betragen: mind. 300 T EUR brutto, mind. 5 Jahre BE als OP IBW Brücken
Angaben z. BO für d. NB eines Straßennetzes m. mind. 2 Straßen
Pers. Ref. d. BO für den NB oder grundhaften Ausbau eines Straßennetzes m. mind. 2 Straßen gem. § 47 HOAI i.V.m. Anl. 13; d. Lph. 8, Inbetriebnahme d. VA liegt im ZR 01.11.2015 bis z. Abl. d. TNF, BK für Straßennetz m. mind. 2 Straßen: mind. 2 Mio EUR brutto, mind. 5 Jahre BE als BO.
Hinweise:
Sofern d. jeweils geforderten Kriterien erfüllt werden, ist eine Mehrfachnennung d. Ref.projekte möglich.
Eine Obergrenze für einzureichende Ref. legt d. AG nicht fest. Es ist zulässig, dass Bewerber mehr als d. geforderte Mindestref. einreichen. Bewertet werden ausschließl. eingereichte Mindestref. sowie Ref. aus weiteren Ref. Falls mehr als 1 Ref. eingereicht wird, die d. Mindestanf. d. jeweiligen Ref. erfüllen, ist anzugeben, welche Ref. d. AG für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird d. AG d. erste eingereichte Ref. seiner Auswahl zu Grunde legen.
§ 75 (1), (2) und (3) VgV
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anl. Bewerbungsformular beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder verändernde Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtl. Kommunikation und Abwicklung des Verfahrens mit ausschl. elektr. Angebotsabgabe erfolgt elektr. über die Plattform eVergabe. Sollte der Bewerber/Bieter die Unterlagen anonym herunterladen, so muss er sich regelm. selbständig über mögl. Änderungen bzw. Anpassungen informieren.
Informationen über Änderungen der Bekanntm./Vergabeunterl. sowie sämtl. Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektr. über eVergabe.de bereitgestellt.
Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektr. über eVergabe.de/ Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt elektr. über eVergabe.de.
Informationen zu den techn. Anforderungen erhalten Sie unter eVergabe.de.
Die Einreichung der TA oder Angebote über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpits, per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig. Elektr. Angebotsabgabe ist nur in Textform zugelassen. Die Bewerber erklären förmlich, dass d. von Ihnen angegebenen Informationen in d. von Ihnen eingereichten EK genau u. korrekt sind u. sie sich den Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass sie in d. Lage sind, d. Bescheinigungen u. andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Die Teilnahme am Bewerbungsverf. erfolgt über das vollst. auszufüllende Formular zur EK, das um d. in den Ziffern III.1) u. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben u. Nachweise zu ergänzen ist. Das Formular zur EK liegt den Vergabeunterlagen als Anlage 1 bei. Nicht fristgerecht elektr. eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise u. Erkl. nachzufordern. Bewerbungen, d. nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Ref. enthalten werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat d. Auftragnehmer d. ihm übertragenen Leistg. in seinem Büro bzw. gem. d. Angabe im TA zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im TA nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für d. gesamte Projektlaufzeit ist d. personelle Kontinuität hinsichtlich d. Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Für die Ausarbeitung d. Bewerbungsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe d. Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen.
Gem. § 47 (3) VgV 2016 kann d. AG eine gemeinsame Haftung des Bewerbers o. Bieters verlangen, sofern dieser d. Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf d. erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er d. Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistg. entspr. des Umfangs d. Eignungsleihe.
Hinweis: Vorlage d. Verpfl. gem. § 47 VgV 2016 d. NU u. ggf. deren NU, soweit sich d. Bieter, d. den Zuschlag erhalten soll, o. ein Mitglied einer BG, d. den Zuschlag erhalten soll, auf d. Fachkunde o. Leistungsfähigkeit von NU beruft. Sollten diese Verpfl. z. Zeitpunkt d. beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung. Die konkreten Termine des Verhandlungsverf. werden mit d. Aufforderung zur Teilnahme an d. Verhandlung übermittelt.
Enthalten d. Bekanntmachung od. d. Unterlagen z. Verfahren Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat d. Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist d. Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Im Rahmen d. Abgabe d. TA sind sämtl. einzureichende Dokumente (Formulare sowie Anl.) als separate Dateien einzureichen.
Es besteht d. Möglichkeit, dass d. unter II.2.7) d. Bekanntm. genannt. Termine d. Ausführung sich verschieben können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis z. Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland