Wartung, Inspektion und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA) der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - Referenznummer der Bekanntmachung: VB SAB-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sab.sachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung, Inspektion und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA) der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank -
Wartung, Inspektion und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA) der Gewerke:
• Los 1: „Heizung / Lüftung / Sanitär / Klima)“ in Dresden
• Los 2: „Elektrotechnik (Starkstrom / Schwachstrom)“ in Dresden und Chemnitz
Heizung / Lüftung / Sanitär / Klima)
Dresden, DE
Wartung, Inspektion und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA) der Gewerke:
• Los 1: „Heizung / Lüftung / Sanitär / Klima)“ in 01069 Dresden und 01307 Dresden
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein Jahr, maximal jedoch bis zum 31. Dezember 2027, falls der AG dies dem AN jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein Jahr, maximal jedoch bis zum 31. Dezember 2027, falls der AG dies dem AN jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Elektrotechnik (Starkstrom / Schwachstrom)“
Dresden, DE
Wartung, Inspektion und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA) der Gewerke:
• Los 2: „Elektrotechnik (Starkstrom / Schwachstrom)“ in Dresden und Chemnitz
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein Jahr, maximal jedoch bis zum 31. Dezember 2027, falls der AG dies dem AN jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein Jahr, maximal jedoch bis zum 31. Dezember 2027, falls der AG dies dem AN jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit mitteilt (Verlängerungsoptionen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage 0: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (EU-Vergabe)
Anlage 1: Allgemeine Erklärungen des Bewerbers
Anlage 2: Erklärung des Bewerbers
Anlage 3: Verpflichtungserklärung auf Datenschutz-Grundverordnung, Fernmeldegeheimnis, Geschäftsgeheimnis sowie Vertraulichkeitsvereinbarung
Anlage 4: Eigenerklärung über Zertifizierungen
Anlage 6: Bestätigung der Zuverlässigkeit der vom Bieter eingesetzten Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen sowie zur Beachtung des Verhaltenskodex der SAB (Anlage 6.1)
Anlage 7: Aktuelle Kopie (maximal 12 Monate alt) des Han-delsregistereintrages oder gleichwertige Bescheini-gung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde
nach der jeweiligen Rechtsform
Hinweis: ist die Vertretungsberechtigung nicht im Handelsregister ersichtlich, ist sie durch Beifügung entsprechender Unterlagen mit Angebotsabgabe nachzuweisen
Anlage 9: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Anlage 10: Erklärung Vertragsbedingungen
Anlage 11-1: Besondere Vertragsbedingungen (Los 1 betreffend)
Anlage 11-2: Besondere Vertragsbedingungen (Los 2 betreffend)
Anlage 12: Erklärung Bietergemeinschaft(en) (sofern nicht zutreffend, bitte leer beifügen)
Anlage 13: Erklärung zur beabsichtigten Beauftragung von Unterauftragnehmern
Anlage 14: Angaben des Bieters
Anlage 15: Kopie der Gewerbeerlaubnis/-anmeldung
Anlage 8: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens
Anlage 5: Eigenerklärung Betriebshaftpflicht
Anlage 16: Eigenerklärung über Referenzen
Anlage 17-1: Leistungsbeschreibung mit Anlagen und Preisblatt (Los 1 betreffend)
Anlage 17-2: Leistungsbeschreibung mit Anlagen und Preisblatt (Los 2 betreffend)
Anlage 18: Wertungsmatrix
Anlage 19-1: Konzeption zur Lösung der Aufgabe auf der Grundlage der Inhalte der Wertungsmatrix (Los 1 betreffend)
Anlage 19-2: Konzeption zur Lösung der Aufgabe auf der Grundlage der Inhalte der Wertungsmatrix (Los 1 betreffend)
Anlage 20: Eigenerklärung Befähigungsnachweise (nur Los 2 betreffend)
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.