Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für die Komplexmodernisierung des F.-A.-Brockhaus-Gymnasiums Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2022-FABS-TWP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für die Komplexmodernisierung des F.-A.-Brockhaus-Gymnasiums Leipzig
Das Amt für Gebäudemanagement der Stadt Leipzig beabsichtigt die Modernisierung von Haus 1 (Altbau) und der Hausmeisterwohnung an der historischen Sporthalle und die Teilmodernisierung der Freianlagen sowie Vorbereitung Interim des 5(+Ü)-zügigen Gymnasiums am Standort Kieler Straße 72b in Leipzig.
- Gesamtkostenrahmen (KG 200-700): derzeit ca. 13,8 Mio. EUR brutto,
- Bauwerkskosten (KG 300 + 400): derzeit ca. 10,4 Mio. EUR brutto.
Kieler Straße 72b 04357 Leipzig
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 6 Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung gem. § 51 ff. i.V.m. Anlage 14 HOAI 2021 sowie weitere Leistungen zu beauftragen.
Das Projekt ist unterteilt in die folgenden Teilobjekte (TO):
- TO 1 - Modernisierung Altbau Haus 1 aus dem Baujahr 1885
- TO 2 - Teilmodernisierung Hausmeisterwohnung an historischer Sporthalle
- TO 3 - Neubau Interimsgebäude (temporäres Raumsystem als Auslagerungsobjekt).
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (siehe Unterlagen Vertragsbedingungen) unterteil in die Teilobjekte sowie nach einzelnen Leistungsphasen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 für TO 1 und TO 2 sowie Weitere Leistungen beauftragt. Des Weiteren werden entsprechend Vertragsentwurf Weitere Leistungen vorbehalten. Im Anschluss sollen die Leistungsphasen 5 bis 6 stufenweise (einzeln oder im Ganzen) beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sach-gerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungsphasen 1-6 und 8 liegt das Auftragsende voraussichtlich bei Juli 2027 (Abschluss LPH 8).
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (siehe Unterlagen Vertragsbedingungen) unterteil in die Teilobjekte sowie nach einzelnen Leistungsphasen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 für TO 1 und TO 2 sowie Weitere Leistungen beauftragt. Des Weiteren werden entsprechend Vertragsentwurf Weitere Leistungen vorbehalten. Im Anschluss sollen die Leistungsphasen 5 bis 6 stufenweise (einzeln oder im Ganzen) beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sach-gerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ISP-Scholz Beratende Ingenieure AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYY9S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.