12-KSP-22-184; Erweiterung der Grund- und Gemeinschaftsschule in Pinneberg - Netzwerkkomponente Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-184
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-22-184; Erweiterung der Grund- und Gemeinschaftsschule in Pinneberg - Netzwerkkomponente
Das BV befindet sich unter der Adresse Grund- und Gemeinschaftsschule Quellental, Richard-Köhn-Straße 75, 25421 Pinneberg. Es handelt sich um ein mit mehreren kleineren Schulgebäuden bebautes Grundstück an einer zweispurigen, überwiegend von Wohngebäuden flankierten Straße in der Nähe der BAB 23, Abfahrt Pinneberg-Süd. Die Grund- und Gemeinschaftsschule mit Schülern von ca. 5-16 Jahren befindet sich während der Bauarbeiten im laufenden Betrieb. Hieraus ergeben sich besondere Anforderungen an Anlieferzeiten, Sicherheit im Umfeld der Baustelle etc..
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der KSP der Stadt Pinneberg beabsichtigt folgende Leistung zu vergeben:Wi-Fi 6 Access Points, PoE+ Access Switch; LWL Aggregation Switch; XIQ Management Ausführungsbeginn Oktober 2022, Laufzeit der Ausführung 2 Monate. Eine spezielle Produktvorgabe wird als erforderlich gesehen, da die Stadt Pinneberg plant die öffentlichen Gebäude hinsichtlich der Netzwerkinfrastruktur einheitlich aufzubauen und auszustatten. Dazu gehört insbesondere die passive und aktive Netzwerkinfrastruktur. Nachweise sind mit den Revisionsunterlagen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).