Sanierung und Umbau Ambulantes Gesundheits- und Pflegezentrum Rochlitz, Sonnenschutzanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 9011_026_02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittweida
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmkgmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Umbau Ambulantes Gesundheits- und Pflegezentrum Rochlitz, Sonnenschutzanlagen
Bauleistung Gewerk Sonnenschutzanlagen für Umbau und Sanierung des ehemaligen Krankenhauses in Rochlitz zum ambulanten Gesundheits- und Pflegezentrum
Rochlitz, DE
Die Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH plant den Umbau und die Sanierung des ehemaligen Krankenhauses in Rochlitz zum Allgemeinen Pflege- und Gesundheitszentrum Rochlitz. Dabei sollen für das Gewerk folgende Leistungen erbracht werden:
Los 26 –Sonnenschutzanlagen
• Bekleben Bestandsfenster mit Sonnenschutzfolie ca. 100 m²
• Montage Fassademarkisen B/H=1,7/2,2m; mit Abbruch – 36 Stück
• Montage Fassademarkisen B/H=2,8/2,2m; mit Abbruch – 6 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung und Umbau Ambulantes Gesundheits- und Pflegezentrum Rochlitz, Sonnenschutzanlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung der Ausschreibung gem. § 17 EU Abs.1 Nr. 1 VOB/A, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).