Strahlenmedizin H8, A08 Trockenbauarbeiten 2. - 7. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 047 22/STM/Los A08
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strahlenmedizin H8, A08 Trockenbauarbeiten 2. - 7. BA
Das Klinikum Sankt Georg gGmbH beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin (Haus 8) am Standort Eutritzsch. Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung ist der Austausch von zwei vorhandenen Linearbeschleunigern notwendig. Weiterhin sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am und im Gebäude geplant.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
BV
Klinikum St. Georg gGmbH
Haus 8 Klinik für Strahlentherapie
Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig
LOS 308-A08_Trockenbauarbeiten
Veröffentlichungstext
Das Klinikum Sankt Georg beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin (Haus 8) am Standort Eutritzsch in mehreren Bauabschnitten. Inhalt des Loses sind die Bauabschnitte 2 - 7. Hier sind im Untergeschoss und Obergeschoss jeweils umfängliche Arbeiten an Decken und Wänden auszuführen. Im Dachgeschoss des TRH ist lediglich ein geringer Arbeitsumfang gegeben.
Trockenbauarbeiten an Decken und Wänden
Wände: GK - Montagewände 140 m²
GK - Vorsatzwände 50 m²
Unterhangdecken: GF - Rasterdecken 100 m²
Akustik-Decken 250 m²
GK - Decken 150 m²
Wandbekleidungen: HPL-Platten mit Holzdekor als freistehende Paneelwand 200 m²
Montagewände und UHD sind teilweise gemäß Brandschutzanforderungen auszuführen.
Alle Trockenbauarbeiten verstehen sich inkl. den im LV beschriebenen Dienstleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbauarbeiten 2. - 7. BA
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0466K9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.