Unterstützungsleistungen bei der Abwicklung von Corona-Hilfsprogrammen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen bei der Abwicklung von Corona-Hilfsprogrammen
Die IB.SH sucht einen Dienstleister für Unterstützungsleistungen zu den Hilfsprogrammen Überbrückungshilfe I bis IV (nachfolgend ÜH I bis ÜH IV), Härtefallhilfen (nachfolgend HFH), Neustarthilfen (nachfolgend NSH) und November-/Dezemberhilfen (nachfolgend NoHi/DeHi) nebst zukünftiger etwaiger Folgeprogramme und inkl. der jeweiligen Schluss- und Endabrechnungsphasen.
Kiel
Die IB.SH sucht einen Dienstleister für die Unterstützungsleistungen zu den Hilfsprogrammen Überbrückungshilfe I bis IV (nachfolgend ÜH I bis ÜH IV) , Härtefallhilfen (nachfolgend HFH), Neustarthilfen (nachfolgend NSH) und November-/Dezemberhilfen (nachfolgend NoHi/DeHi) nebst zukünftiger etwaiger Folgeprogramme und inkl. der jeweiligen Schluss- und Endabrechnungsphasen.
Ausgeschrieben wird die Unterstützungsleistung zu den Hilfsprogrammen ÜH I bis IV, HFH, NSH und NoHi/DeHi nebst zukünftiger etwaiger Folgeprogramme und inkl. der jeweiligen Schluss- und Endabrechnungsphasen.
Grundsatz:
Bei der Abwicklung der Hilfsprogramme sind die einschlägigen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Hierzu gehören insbesondere
• die für das jeweilige Programm zwischen Bund und Land geschlossene Verwaltungsvereinbarung (einschließlich etwaiger Änderungen, Ergänzungen und weiterer Vorgaben wie z. B. der FAQs),
• die programmspezifischen Vollzugshinweise des Bundes,
• die programmspezifischen Richtlinien des Landes, mit denen das Land die Vorgaben des Bundes umsetzt,
• die beihilferechtlichen Vorgaben der EU und des Bundes,
• die Landeshaushaltsordnung (LHO),
• das Landesverwaltungsgesetz und
• die bilateral zwischen dem Land und der IB.SH getroffenen Einzelfallregelungen.
In Anbetracht der Reifephase, in der sich die Hilfsprogramme zum 01.01.2023 befinden werden, wird deren Schlussabrechnung im besonderen Fokus stehen. Dafür wird ein umfassendes und fundiertes Wissen in der Wirtschaftsprüfung als erforderlich erachtet. Die mit der Programmabwicklung einhergehenden Reputationsrisiken für die IB.SH setzen höchste Professionalität, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, strategisches und analytisches Denken sowie Lösungsorientierung voraus. Gleichzeitig erfordert das in hohem Maße dynamische Umfeld jederzeit eine situative Flexibilität und hohe Reaktionsgeschwindigkeit, welche u. a. durch Skalierbarkeit und Flexibilität der zur Verfügung stehenden Ressourcen gewährleistet sein muss. Ein ausgeprägtes Verständnis für Prozesse und Strukturen stellt die Grundlage für weitere Optimierungen der Durchführung dar, die ausdrücklich gewünscht werden. Profunde Erfahrungen in den vorgenannten Förderprogrammen sind gewünscht.
Module:
Die ausgeschriebene Dienstleistung lässt sich in folgende Teilmodule gliedern:
• Teilmodul 1: Unterstützung im Projektmanagement
• Teilmodul 2: Projektkoordination der IT
• Teilmodul 3: Unterstützung in der Antragsbearbeitung und -prüfung
• Teilmodul 4: Unterstützung bei der Schlussabrechnung
Die Teilmodule sind eng miteinander verzahnt, bedingen in der Projektarbeit stark einander und müssen flexibel in Abhängigkeit von sich verändernden Rahmenbedingungen in der Projektarbeit agieren. Vor diesem Hintergrund ist die Vergabe aller Module an einen Bewerber zwingend erforderlich.
Die qualitativen und quantitativen Mindestanforderungen der unterschiedlichen Skillprofile sind in der Leistungsbeschreibung unter dem Punkte 2.3 Projektbesetzung zu entnehmen.
Die angebotenen Leistungen sollen für die Dauer einer Mindestvertragslaufzeit erbracht werden.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag auf Wunsch der IB.SH bis zu zwei Mal über eine Laufzeit von jeweils einem Jahr verlängert wer-den. Die IB.SH ist berechtigt, von dieser Verlängerungsoption drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit bzw. dem Ablauf des ersten Verlängerungszeitraums Gebrauch zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleistungen bei der Abwicklung von Corona-Hilfsprogrammen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10585
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]