Umbau Technikknoten - Haus 43, Los A01 - Trockenbauarbeiten, Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: 081 22/TK/Los A01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Technikknoten - Haus 43, Los A01 - Trockenbauarbeiten, Innentüren
Klinikum St. Georg, Umbau Technikkonten I
Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
Das Klinikum St. Georg beabsichtigt am Standort Eutritzsch im Haus 43 am südöstlichen Ende der Liegenschaft die Einrichtung einer Technikzentrale. Der Projektname lautet "Technikknoten I". Der Technikknoten ist Bestandteil des zukünftigen Versorgungskonzeptes zur Bereitstellung und Verteilung von klinisch genutzten Medien, wie bspw. medizinische Gase, IT, Stromversorgung, etc. Diese Systeme sowie die zugehörige Technische Gebäudeausrüstung sollen im und am Haus 43 integriert werden. Dafür sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am Gebäude notwendig.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Klinikum St. Georg, Umbau Technikkonten I
Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
A01 - Trockenbauarbeiten, Innentüren
Im Rahmen der Umbaumaßnahmen sollen Erweiterte Trockenbauarbeiten und Innentüren, im folgenden Umfang, ausgeführt werden.
Bestandteile der ausgeschriebenen Leistungen sind unter anderem:
- 171 m² Gipsplatten-Bekleidung Dachgeschoss 2x20mm EI90 einschl. Mineralwolledämmung und Dampfsperre
- Revisionsklappe F90 in Decke Sondermaß
- ca. 75m Holzträger- und -stützenbekleidungen F90
- 3 Brandschutztüren mit Rauchschutz, einflüglig
- 2 Brandschutztüren mit Rauchschutz, zweiflügelig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
A01 - Trockenbauarbeiten, Innentüren
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0466N8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).