Erstellung einer Versuchs- und Laboranlage („Mobile-Mix-Lab-3“) Referenznummer der Bekanntmachung: 40MB22041
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.microbubbles.org
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprind.org
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer Versuchs- und Laboranlage („Mobile-Mix-Lab-3“)
Die MicroBubbles GmbH mit Sitz in Leipzig ist eine Tochtergesellschaft der SPRIND GmbH - Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND). Sie hat das Ziel der Erforschung innovativer und effektiver Technologien und Anlagentechnik zur Elimination von Mikroplastik und Mikroschadstoffen aus Fließgewässern, Meeren, Oberflächenwässern, Abwasser und sonstigen Flüssigkeiten. Im Rahmen des Projektes beabsichtigt die MicroBubbles GmbH die Vergabe für die Erstellung einer weiteren Versuchs- und Laboranlage ("Mobile-Mix-Lab-3") zur Elimination von Schwebstoffen/Mikroplastik aus Oberflächenwasser oder Abwasser. Mit dieser Versuchs- und Laboranlage sollen die physikalisch-chemischen Grundlagen der Abscheidung von Mikroplastik und anderen Schwebstoffen aus dem Wasser mit Hilfe von mikroskopisch feinen Gasblasen untersucht werden.
Bad Lippspringe, DE
Im funktional beschriebenen Leistungsumfang enthalten sind (1) Übergeordnete Leistungen, (2) die Planung und Erstellung der Versuchs- und Laboranlage, (3) die Lieferung und Montage der Versuchs- und Laboranlage und (4) die Inbetriebnahme und der Probebetrieb der Versuchs- und Laboranlage. Erforderliche bauseitige Leistungen am Bestimmungsort in 33175 Bad Lippspringe werden von der Auftraggeberin beigestellt. Während des Laborbetriebs sind gegebenenfalls weitere Unterstützungsleistungen/Zuarbeiten auf Stundensatzbasis durch die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer erforderlich. Der Abruf dieser Leistungen erfolgt nach Bedarf.
Die zu erstellende Anlage hat Gasblasen über eine Entspannung einer gasbeladenen Flüssigkeit in einem mit einer anderen Flüssigkeit gefüllten Tank zu erzeugen. Die Flüssigkeit, die mit dem Gas beladen wird, muss aus dem Tank, in dem die Gasblasen erzeugt werden, entnommen werden können (Recyclestrom). Die erzeugten Gasblasen müssen eine Blasengröße mit einem Durchmesser aufweisen, der zwischen 35 Mikrometer und 70 Mikrometer frei gewählt werden kann. Die empirische Standardabweichung der Blasendurchmesser darf 25 % des jeweiligen gewählten Durchmessers nicht überschreiten. Die angegebenen Werte beziehen sich auf eine Messung in 60 cm Abstand von der Ausströmdüse.
Näheres zur technischen Spezifikation der Versuchs- und Laboranlage ist der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung vom 27.09.2022 zu entnehmen.
Um die zeitliche Planung des Projektes nicht zu gefährden, sollen die Anlagenteile, sobald verfügbar, geliefert werden. Hierzu ist es notwendig, den Anlagenteil Nr. 1 vorab betriebsbereit zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss soll Anlagenteil Nr. 2 geliefert und im Anlagenverbund mit Anlage Nr. 1 in Betrieb genommen werden. Die Inbetriebnahme des Anlagenteils Nr. 1 im Verbund mit Anlagenteil Nr. 2 ist spätestens bis zum 05.01.2024 zu realisieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung,
- Korruption,
- Betrug,
- terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten,
- Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung,
- Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels.
B) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Entrichtung von Steuern,
- Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen.
C) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen,
- Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen,
- Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen,
- Zahlungsunfähigkeit,
- Insolvenz,
- Vergleichsverfahren,
- Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften,
- Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter,
- Einstellung der gewerblichen Tätigkeit,
- Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs,
- schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit,
- Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren,
- direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens,
- vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen,
- Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren.
D) Eigenerklärung hinsichtlich rein innerstaatlicher Ausschlussgründe:
- Rein innerstaatliche Ausschlussgründe.
E) Eigenerklärung hinsichtlich des Bezugs zu Russland nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022:
- Bezug zu Russland
Für die Angaben nach Pkt. III.1.1) liegt den Vergabeunterlagen die Anlage 3.1 – Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Teil III: Ausschlussgründe) sowie die Anlage 3.2 - Eigenerklärung zum Bezug zu Russland bei.
A) Eigenerklärung hinsichtlich der Eignungskriterien nach Artikel 58 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister,
- Eintragung in einem Handelsregister.
B) Eigenerklärung hinsichtlich der Eignungskriterien nach Artikel 58 Absatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- allgemeiner Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- spezifische Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit einem ausreichenden Versicherungsschutz für die bei einer Vertragsdurchführung potentiell entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden in angemessener Höhe, jedenfalls aber in Höhe von 3 Mio. EUR pro Schadensfall und 6 Mio. EUR pro Jahr.
Für die Angaben nach Pkt. III.1.2) liegt den Vergabeunterlagen die Anlage 3.1 – Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Teil IV: Eignungskriterien) bei.
Erforderlich ist der Nachweis über einen vergleichbaren Lieferauftrag (Referenz) innerhalb der letzten drei Jahre. Vergleichbar mit der zu erstellenden Anlage ist eine Referenzanlage dann, wenn es sich um eine erbrachte Leistung handelt, die hinsichtlich Auftragsvolumen, Komplexität und technischen Standards auf eine entsprechende Eignung des Bieters i.S.v. § 122 GWB schließen lässt. Die Referenz ist in Anlage 4 - Eignungsreferenz ausführlich zu beschreiben und dabei sind die darin enthaltenen Mindestanforderungen zu erfüllen.
Erforderlich ist der Nachweis über
(1) eine in den letzten drei Jahren (nach 30.09.2019) in Betrieb genommene Referenzenanlage,
(2) welche hinsichtlich Art und Größe vergleichbare Spezifikationen wie die hier zu erstellende Anlage vorweisen kann,
(3) ein „homogenes Blasenbild“ im Spektrum von 35 bis 75 µm (frei wählbar, Messung in 60 cm Abstand von der Ausströmdüse) erzeugt, dabei die empirische Standardabweichung der Blasendurchmesser von 25 % des jeweiligen gewählten Durchmessers nicht überschreitet und
(4) selbstreinigende Düsen enthält.
Es ist erforderlich, dass die eingebrachte Referenz die vorgenannten Kriterien Nr. (1) bis (4) allesamt erfüllt. Die Kriterien (1) bis (4) sind zwingend zusätzlich mit Nachweisen in Form von bspw. Inbetriebnahme-/Abnahmeprotokollen, Datenblättern, dokumentierten Messergebnissen, unabhängigen Prüfprotokollen oder ähnlichem zu belegen. Derartige Nachweise sind als Anlage dem Angebot beizufügen und entsprechend eindeutig auszuweisen.
Es wird maximal eine Referenz im Zuge der Eignungsprüfung berücksichtigt, weshalb es nicht erforderlich ist, mehr als eine einschlägige Referenz vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]