Auftrag, Rahmen und Beratungsmodule zur Durchführung der Beratung zum Ökologischen Landbau für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auftrag, Rahmen und Beratungsmodule zur Durchführung der Beratung zum Ökologischen Landbau für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein
Die Nährstoffbelastung von Grundwasser und Oberflächengewässern in Schleswig-Holstein ist trotz der bisher ergriffenen Maßnahmen immer noch zu hoch. Die diffusen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft sind wesentliche Ursache für die bestehenden Gewässerbelastungen und ein wesentlicher Grund dafür, dass die Ziele und Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie nicht eingehalten werden.
Die landwirtschaftliche Produktion gemäß den Richtlinien der EU-Öko-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/848) führt aufgrund des an die landwirtschaftliche Fläche gebundenen Tierbesatzes und des Verzichts auf mineralische Stickstoffdünger erwiesenermaßen zu niedrigen Stickstoff-Bilanzsalden, mit denen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreichbar sind.
Darüber hinaus entlastet der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel die Umweltmedien Wasser, Boden und Luft, wildlebende Pflanzen und Tiere sowie die erzeugten landwirtschaftlichen Produkte von potenziell schädlichen Stoffen.
Die Beratungen finden auf landwirtschaftlichen Betrieben mit Sitz in Schleswig-Holstein statt.
Das Land Schleswig-Holstein fördert daher im Rahmen der Beratung für eine nachhaltige Landwirtschaft die Beratung für den Ökologischen Landbau.
Dabei sollen folgende Beratungsmodule umgesetzt werden:
1a - Umstellung auf Ökologischen Landbau: Entscheidung
1b - Umstellung auf Ökologischen Landbau: Umsetzung
2 - Öko-Verordnung und Öko-Kontrolle
3 - Betriebscheck zur Optimierung im Ökologischen Landbau
4 - Vertiefung zum Ökologischen Landbau
5 - Vermarktung ökologischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse
6 - Hofnachfolge mit ökologischer Bewirtschaftung
Eine Verlängerung des Zeitraumes um bis zu zwei Jahre ist möglich.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 300 Punkten (von möglichen zu erreichenden 500 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Teilnehmer, die Platz 4 bzw. Platz 5 belegen, werden ebenfalls eingeladen, wenn die erreichte Gesamtpunktzahl maximal 25 Punkte unter der Gesamtpunktzahl des Bewerbers auf Platz 3 liegt. Sofern mehrere Bewerber mit der geringsten Punktzahl (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden bestenfalls mindestens drei, maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 (ELER)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Erklärung ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
4. Eigenerklärung über aussagekräftige Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (Erfahrungen in der Beratung Art. 15 ELER) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Zudem werden Angaben erwartet hinsichtlich der Erfahrung in der Verwaltung und der Abrechnung von EU-Fördermitteln.
5. Eigenerklärung bzw. Nachweis über die langjährige Kompetenz der eingesetzten Beratungskräfte.
6. Eigenerklärung über die personellen Kapazitäten, um die hohe Anzahl der zu beratenen Landwirtinnen und Landwirte abzudecken.
1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
2. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen(Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 12. September 2022 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht]) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unterwww.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Aussagekräftige Darstellung des Bewerbers (max. 4 DINA-4-Seiten).
b) Eigenerklärung über die Gewährleistung einer Präsenz vor Ort während der Vertragslaufzeit.
c) Eigenerklärung über die Vernetzung mit Kooperationspartnern (landwirtschaftliche Verbände, Beratungsringe etc.).
d) Eigenerklärung über die jährliche bzw. regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen.
e) Eigenerklärung über einen über einen vorhandenen bzw. geplanten Internetauftritt u. a. zur Bekanntmachung der angebotenen Beratungsleistung.
f) Erklärung, dass die einzusetzenden Mitarbeiter/-innen deutschsprachig sind.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]