22D522004 - Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Sanierung und Umbau Zentralbibliothek Referenznummer der Bekanntmachung: 22D522004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sachsen-vergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
22D522004 - Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Sanierung und Umbau Zentralbibliothek
Bauphysik
Zellescher Weg 18, 01069 Dresden
Gegenstand der geplanten Beauftragung dieses VgV-Verfahrens sind die Beratungsleistungen Bauphysik in Anlehnung an Anlage 1, Punkt 1.2 HOAI, LPH 1-7 mit den Teilleistungen Wärmeschutz/ Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik sowie besondere Leistungen zur Bestandsaufnahme, Simulation, Variantenuntersuchung, Baustellenkontrolle, Messtechnischen Überprüfung und Dokumentation für die Sanierung und den Umbau der SLUB.
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, beabsichtigt eine Gesamtsanierung der Zentralbibliothek.
Die Zentralbibliothek hat sich seit der Eröffnung zu einem hochfrequentierten Wissensstandort und zentralem Arbeitsplatzpool für Wissenschaft und Lehre entwickelt. Öffnungszeiten von täglich bis zu 16 Stunden haben Bauwerk und technische Anlagen in den letzten Jahren stark gefordert. Damit einhergehende Beschränkungen für die Wartung, Pflege und Instandhaltung begründen den hohen
Verschleißgrad v.a. der technischen Anlagen.
Die Sanierung des Gebäudes ist damit dringend erforderlich. Die Sanierungsmaßnahmen beziehen sich im Wesentlichen auf die technische Ausrüstung, Oberflächen, Einbauten sowie Brandschutzmaßnahmen. Die Gebäudehülle als solches bedarf keiner grundlegender Sanierung bzw. Ertüchtigung, ggf. ist ein Austausch von einzelnen Elementen (Türen/ Fenster/ Oberlichter) sowie Instandsetzung von kleinen Teilflächen aufgrund des Verschleißes erforderlich.
Aus einer ersten Kostenprognose gehen für die Gesamtsanierung Gesamtkosten von rund 93,2 Mio. EUR brutto (KG 300-700) hervor.
Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung.
Zunächst Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 der Leistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung nach Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Punkt 1.2.2 Abs. 2 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 bis 7. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Zunächst Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 der Leistungen für Bauakustik nach Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Punkt. 1.2.2 Abs. 2 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 bis 7. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Zunächst Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 der Leistungen für Raumakustik nach Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Punkt 1.2.2 Abs. 2 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 bis 7. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
1) Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de).
2) BEACHTEN SIE:
- Die Leistungen werden im "Offenen Verfahren" vergeben!
- Die vom Bieter selbst zu erarbeitenden DARSTELLUNGEN u. ERLÄUTERUNGEN zu den ZUSCHLAGSKRITERIEN (siehe Anl. "Beschreibung Zuschlagskriterien und Wertung") sind zum Einreichungstermin mit den Angebotsunterlagen einzureichen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) BERUFLICHE BEFÄHIGUNG:
Es ist zugelassen, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur mit Abschluss als Master, Diplomingenieur Bauingenieur oder vergleichbar zu tragen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
2.) EINTRAGUNG HANDELSREGISTER (bei Eintragungspflicht):
Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer sowie Vorlage Handelsregisterauszug.
3.) WEITERE ANGABEN/ERKLÄRUNGEN:
3.1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.)
3.2) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
3.3) Neben Einzelunternehmen sind aus Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr.VI.3) Ziff.6 der Auftragsbekanntmachung. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mitschriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
1.) SPEZIFISCHER JAHRESUMSATZ:
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren in Euro/ netto je Geschäftsjahr. Erforderlicher Mindestjahresumsatz siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
2.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
Erklärung und Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Der Bieter ist verpflichtet als Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) vorzulegen. Erforderlicher Umfang siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
3.) RECHTLICH UND WIRTSCHAFTLICHE VERKNÜPFUNGEN:
Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
ERGÄNZEND...
ZU 1.) SPEZIFISCHER JAHRESUMSATZ:
Es ist der "spezifische" Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben. Es wird ein Mindestjahresumsatz von 100.000 EUR netto gefordert.
ZU 2.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
1.) GEEIGNETE REFERENZEN:
Erklärung zu geeignete Referenzen über ausgeführte wesentliche Dienstleistungen. Es sind geeignete Referenzen über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten. Hierzu ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Referenzbogen (Formblatt 901R-AI EU) zu nutzen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Geforderte Angaben zu den Referenzen siehe Ausschreibungsunterlagen (Formblatt 901R-AI EU Referenzbogen). Je Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang sollte 1 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten!
An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards).
2.) STUDIEN- UND AUSBILDUNGSNACHWEISE SOWIE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG:
Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens. Führungkräfte sind dabei verantwortliche Personen die im Auftragsfall die Leistungserbringung leiten und steuern. Anforderungen siehe unter Nr. III.1.1 i.V.m. Nr. III.2.1 der Auftragsbekanntmachung.
3.) NUTZUNG KAPAZITÄTEN ANDERER UNTERNEHMEN:
Erklärung zur Inanspruchnahmen Kapazitäten andere Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe des Namen des Unterauftragnehmers bzw. des anderen Unternehmens (Formblatt 935-AI). Nur in Fällen von Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich vom anderen Unternehmen ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen und Unterlagen vorzulegen. In allen anderen Fällen fordert der Auftraggeber erforderliche Erklärungen und Nachweise zur Eignung der Dritten ggf. von den Bewerbern/Bietern, die in die engere Wahl kommen gesondert ab und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
4.) VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ANDERER UNTERNEHMEN:
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (Formblatt 936-AI) unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
ERGÄNZEND...
ZU 1.) GEEIGNETEN REFERENZEN:
Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen, hier Bauphysik gem. Anlage 1. Punkt 1.2 HOAI werden vom Bieter Referenzen gefordert, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
a) Alle Referenzen sind fertiggestellt, d.h. die nutzungsfähige Übergabe der Referenzobjekte erfolgte ab dem 01.07.2015 bis spätestens zum Einreichungstermin gem. IV.2.2) der Bekanntmachung.
b) Bei allen Referenzen wurden mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 in Anlehnung an Anlage 1, Punkt 1.2. HOAI vom Bieter erbracht.
c) Bei mind. einer Referenz handelt es sich um Beratungsleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung für die Sanierung eines Gebäudes mit erhöhter technischer Ausstattung: mind. Klimatisierung von Arbeits-/ Aufenthalts-/ Ausstellungsräumen.
d) Bei mindestens einer Referenz handelt es sich um Beratungsleistungen für Bauakustik für den Neubau/ die Sanierung einer Versammlungsstätte mit erhöhter technischer Ausstattung: mind. mechanische Lüftungsanlage für die Versammlungsstätte.
e) Bei mind. einer Referenz handelt sich um Beratungsleistungen für Raumakustik für den Neubau oder die Sanierung von Gebäuden mit Unterrichts-/ Vortrags-/ oder Sitzungsräumen mit mind. einem Raum mit > 500 m³ Rauminhalt.
Die Mindestanforderungen können sowohl mit einer Referenz als auch mit mehreren Referenzen nachgewiesen werden.
§ 75 (2) und (3) VgV;
Erforderliche berufliche Befähigung siehe III.1.1) zu dieser Auftragsbekanntmachung.
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Sämtlichen Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt.
2.) Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebotes auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des Angebotes muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Angebotsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Angebotsabgabe nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/ Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt;
4.) Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung);
5.) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/ Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben;
6.) Bei Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Gemeinschaft jeweils das Formblatt 901-AI EU ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung sowie die Eigenerklärung gem. Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 3.4 (RUS-Sanktionen) . Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen;
7.) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
8.) WICHTIGER HINWEIS: Zum Einreichungstermin gem. IV.2.2) der Auftragsbekanntmachung sind auch die vom Bieter selbständig zu erarbeitenden Darstellungen und Erläuterungen zu den Aufgabenstellungen der Zuschlagskriterien (siehe Vergabebunterlagen - "Beschreibung Zuschlagskriterien und Wertung") einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60