Bekanntmachung vergebener Auftrag: Neuvergabe eines Dienstleistungsvertrags über komplexe Hauswartdienstleistungen inkl. Winterdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 149/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Schkeuditz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wohnen-in-schkeuditz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Auftrag: Neuvergabe eines Dienstleistungsvertrags über komplexe Hauswartdienstleistungen inkl. Winterdienst
Die Schkeuditzer Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH ist ein Tochterunternehmen der Stadt Schkeuditz und betreut insgesamt 1.500 Wohnungen im Raum Schkeuditz (Dölzig, Kleinliebenau, Radefeld, Freiroda, Glesien). Das Unternehmen besteht ca. seit 1991 (vorher VEB Gebäudewirtschaft) mit Sitz in Schkeuditz.
Schkeuditzer Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Schillerstraße 44 04453 Schkeuditz In den diversen Immobilien. Vgl. hierzu die Adressen aus den Anlagen F7 bis F59.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Neuausschreibung eines Dienstleistungsvertrages über die Erbringung komplexer Hauswartdienstleistung inkl. Winterdienst im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15 VgV.
Es sind verschiedene Aufgaben (vgl. Anlage F3 Leistungsverzeichnis lang) in verschiedenen Immobilien (vgl. Anlagen F7 bis F59) zu erbringen.
Die Unterlagen sind kostenfrei und anonym über die Vergabeplattform www.dtvp.de einsehbar.
Bieterfragen, die bis 08.04.2022 eingehen, werden so rechtzeitig beantwortet, dass sie bei der Erstellung des Angebots noch berücksichtigt werden können.
Bis zum Ende der Angebotsfrist können Sie Ihr Angebot elektronisch über die Vergabeplattform zurückziehen. Danach sind Sie bis zum Ablauf der Bindefrist an Ihr Angebot gebunden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Der Bieter erklärt hierzu sein Einverständnis durch Einreichung von "Anlage D9 Verpflichtungs- und Einwilligungserklärung zur Wahrung des Datenschutzes".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Erklärungen bzw. Angaben oder Unterlagen sind durch den Bieter einzureichen:
1. Erklärung des Bieters in Anlage C Eigenerklärung zur Eignung bezüglich:
a) des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
b) der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
c) der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (BU) unter Angabe der betreffenden BU
d) etwaiger Insolvenzverfahren und Liquidation
2. Für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft:
Ausfüllen und Einreichen der Anlage D5 Erklärung Bietergemeinschaft
3. Für den Fall der Absicht Leistungsteile an einen Unterauftragnehmer zu vergeben:
a) Ausfüllen und Einreichen der Anlage D6 Erklärung Nachunternehmer
b) Entsprechende Erklärung in Anlage A2 Angebotsvordruck Ziffer 7
c) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Einreichung der Verpflichtungserklärung der benannten Nachunternehmer
4. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise zu den Eigenerklärungen aus Anlage C Eigenerklärung zur Eignung
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M66AC
Ort: 04013 Leipzig
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestim-mungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kennt-niserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Angebots gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei den Vergabekammern des Bundes zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).