Strahlenmedizin H8, A09 - Strahlenschutzertüchtigung Stahlbau Referenznummer der Bekanntmachung: 066 22/STM/Los A09
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strahlenmedizin H8, A09 - Strahlenschutzertüchtigung Stahlbau
Das Klinikum Sankt Georg gGmbH beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin (Haus 8) am Standort Eutritzsch. Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung ist der Austausch von zwei vorhandenen Linearbeschleunigern notwendig. Weiterhin sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am und im Gebäude geplant.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Das Klinikum Sankt Georg beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin (Haus 8) am Standort Eutritzsch in mehreren Bauabschnitten. Inhalt des Loses sind die Bauabschnitte 2 - 6. Hier ist im Untergeschoss der Strahlenschutz in den beiden Räumen der Linearbeschleuniger zu ertüchtigen.
Die Nachrüstung mit Stahlplatten betrifft Teilflächen der Wände und der Decken.
Montagearbeiten Strahlenschutzplatten unterschiedlicher Dicke:
Decken Stahlplatten 1-lagig 64 m²
Wände Stahlplatten 1-3 lagig 86 m²
Schweißarbeiten:
Verschweißen von Stossfugen an Wänden 23 m
Verschweißen von Stossfugen an Decken 68 m
Alle Stahlbauarbeiten zur Ertüchtigung des Strahlenschutzes verstehen sich inkl. den im LV beschriebenen Dienstleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strahlenschutzertüchtigung - Stahlbau
Ort: Geyer
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0466AX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.