Strahlenmedizin H8, T08 - Heizungsanlage und Kältetechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 065 22/STM/Los T08
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strahlenmedizin H8, T08 - Heizungsanlage und Kältetechnik
Das Klinikum Sankt Georg gGmbH beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin (Haus 8) am Standort Eutritzsch. Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung ist der Austausch von zwei vorhandenen Linearbeschleunigern notwendig. Weiterhin sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am und im Gebäude geplant.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Das Klinikum Sankt Georg beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin
(Haus 8) am Standort Eutritzsch in mehreren Bauabschnitten. Inhalt des Loses sind die Bauabschnitte 2 bis 6. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf dem Austausch der beiden im Bestand befindlichen Linearbeschleuniger. Dafür müssen die Komponenten der Gerätekühlung demontiert und ersetzt werden. Des Weiteren wird der bestehende Kältespeicher ausgetauscht, es werden Regelgruppen von Verteilerabgängen bzw. RLT-Registern umgebaut und es finden sonstige kleinere Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen an der bestehenden Heizungs- und Kälteinstallation statt.
- Demontageleistungen Heizung und Kälte
- Rohrleitungen Heizung, Kupfer, inkl. Form und Verbindungen bis DN 50 ca. 100 m
- Rohrleitungen Heizung, Stahl, inkl. Form und Verbindungen bis DN 50 ca. 50 m
- zugehörige Dämmarbeiten Heizung
- Austausch von Umwälzpumpen Heizung nach Erfordernis ca. 13 Stück
- Umbau und hydraulischer Anschluss von RLT Heizregistern, einschließlich Armaturen ca. 10 Stück
- Profilheizkörper, einschließlich Thermostatventil und Thermostatkopf ca. 5 St.
- Brandschutzabschottungen Heizung bis DN 50 gem. gültiger Zulassung ca. 12 Stück
- Rohrleitungen Kaltwasser, Edelstahl, inkl. Form und Verbindungen bis DN 40 ca. 110 m
- Rohrleitungen Kaltwasser, Stahl, inkl. Form und Verbindungen bis DN 100 ca. 240 m
- zugehörige Dämmarbeiten Kälte
- Pufferspeicher Kälte, 2.500 Liter 1 Stück
- Kühlkreisverteilerabgang, inkl. Regelgruppe, Umwälzpumpe und Armaturen ca. 5 St.
- Austausch von Umwälzpumpen Kälte nach Erfordernis 2 Stück
- Umbau und hydraulischer Anschluss von RLT Kühlregistern, einschließlich Armaturen ca. 2 Stück
- Gerätekühlung Linearbeschleuniger inkl. Wärmeübertrager, Umwälzpumpe, MAG, Nachspeisung,
Armaturen und Anschluss an Gerät nach Herstellervorgaben ca. 2 Stück
- Gebläsekonvektoren als Kassetten- und Unterdeckengeräte, Leistung bis zu 7 kW ca. 9 Stück
- Brandschutzabschottungen Kälte bis DN 100 gem. gültiger Zulassung ca. 16 Stück
- Kernbohrungen Heizung/Kälte, durch Stahlbeton/Mauerwerk, bis Durchmesser 250 mm ca. 50 St.
Alle Komponenten verstehen sich inkl. den im LV beschriebenen Dienstleitungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Heizungsanlagen und Kältetechnik
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0466AK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.