Los 29: Labortechnik Neubau 7.3 Referenznummer der Bekanntmachung: TED91-0150/2021-600247
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: EU 39_2018 UFZ ID405
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ufz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Los 29: Labortechnik Neubau 7.3
Labortechnik
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen zur Laboreinrichtung.
Folgende Leistungen zur Einrichtung des Labors sind zu erbringen:
• Labortische: ca. 1000 lfd. Meter (mit Medienzellen/ Medienkanälen,Laborschränken)
• diverse Abzugshauben/Arbeitsplatzabsaugungen
• Abzüge: ca. 70 Stück (u.a. mit Explosionsschutz oder Abluftwäscher)
Des Weiteren sind beispielhaft folgende Leistungen Gegenstand der Ausschreibung: Sicherheitsschränke für Lösemittel, Säuren/Laugen, Gasflaschen, Chemikalien, Edelstahlregale, Spezialregale mit Beleuchtung, Umkleidespinte, Stiefelwaschanlage, Laserschutz, Schutzbleche (Stickstoff), Gasentnahmestellen, Rolltische
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 29: Labortechnik/ Labormöbel
Ort: Wathlingen
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern%20-%20De-Mail.html
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
- umfassende Überarbeitung der Laborausstattung durch die Nutzer vor der finalen Ausführung (NT01)
Ort: Grimma
NUTS-Code: DED Sachsen
Land: Deutschland
- umfassende Überarbeitung der Laborausstattung durch die Nutzer vor der finalen Ausführung (NT01)
Die Lieferung der geänderten Laborausstattung durch einen anderen AN würde eine Teilkündigung der Leistung der Fa. ARGE für die nicht benötigte Laborausstattung zur Folge haben. Da es sich dabei nicht um eine in sich abgeschlossene Leistung handelt, ist dies rechtlich nicht möglich. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird durch die Änderung nicht verändert. Es liegt eine Änderung nach §132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 vor.