Einführung einer Enterprise-Architecture-Management-Software Referenznummer der Bekanntmachung: 133-600.02/011#001-0160/22 II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24944
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.KBA.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung einer Enterprise-Architecture-Management-Software
Einführung einer Enterprise-Architecture-Management-Software - Lieferung und Unterstützungsdienstleistung mit Schulungsdurchführung
Flensburg
Einführung einer Enterprise-Architecture-Management-Software
- Lieferung der Software und der zum Betrieb notwendigen Lizenzen
- Dokumentation für Administration und Bedienung sowie über alle Funktionen und
Schnittstellen der Software
- Service & Support-Vertrag
- Unterstützungsdienstleistung für Integration, Customizing und Weiterentwicklung
sowie Schulungsdurchführung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einführung einer Enterprise-Architecture-Management-Software
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2 gerügt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).