Klärschlammentsorgung KA Burgstädt Referenznummer der Bekanntmachung: AZVCZM_KAB_KS2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burgstädt
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09217
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.azv-czm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentsorgung KA Burgstädt
Klärschlammentsorgung Kläranlage Burgstädt
Burgstädt, DE
Abholung, Transport und fachgerechte Entsorgung/Verwertung, während der Betriebszeiten (Mo - Do: 07:30-14.30 Uhr, Fr: 07:30-12:00 Uhr), von auf der Kläranlage Burgstädt anfallenden Klärschlamms über einen Zeitraum von 6 Jahren: ca. 1.300 t entwässerter Klärschlamm pro Jahr
einmalige Verlängerung um ein Jahr
Vertragsverlängerung, siehe Punkt II.2.7
Die Kommunikation zu dieser Ausschreibung erfolgt nur über das elektronische Vergabeportal www.eVergabe.de
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
- Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (VHB-Formblatt 124 LD)
- Eigenerklärung- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personenschäden und mindestens 500.000,00 EUR je Schadensfall für Sachschäden, für die Laufzeit des Vertrags, im Falle von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied, vorzulegen, spätestens mit Beginn der Leistungen. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder (ausgenommen in Bezug auf o.g. Mindestdeckungssumme) beschränkt sein.
- Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt
zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (VHB-Formblatt 124 LD)
zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
- Bereitstellen von 4 x 10 m3 Absetzcontainer für Klärschlamm
- thermische Verwertung des Klärschlammes und des Rechengutes in dafür zugelassenen Anlagen
- Eigenerklärung zur Eignung
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (VHB-Formblatt 236), sofern Nachunternehmer eingesetzt werden
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.