Friedhofspflege- und Unterhaltsarbeiten in Bischofswerda Referenznummer der Bekanntmachung: 18/02-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 18/02-2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bischofswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01877
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bischofswerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Friedhofspflege- und Unterhaltsarbeiten in Bischofswerda
Friedhofspflege- und Unterhaltsarbeiten für den Städtischen Friedhof Bischofswerda,
Schmöllner Weg 22, 01877 Bischofswerda
Friedhof Schmöllner Weg 22, 01877 Bischofswerda
Die Stadtverwaltung Bischofswerda beabsichtigt die Beauftragung der Friedhofspflege- und Unterhaltsarbeiten für den Städtischen Friedhof Bischofswerda, Schmöllner Weg 22, 01877 Bischofswerda, mit einer Größe von ca. 30.000 m².
Die Beauftragung erfolgt zunächst für zwei Jahre mit der Option einer Verlängerung um max. zwei weitere Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen: Verfahrenshinweise - Pkt. 3.1 i.V.m. Anlagen 3 und 4 der Vergabeunterlagen. Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (Anlage 4) ist über die Vergabeplattform in Textform unterschrieben (Ausschlussgrund) fristgerecht elektronisch einzureichen. Eingereichte Unterlagen per Post, E-Mail od. Fax werden nicht berücksichtigt. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften (BG>) haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben.
Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
1. Angaben zur Identität des Bewerbers,
2. Allgemeine Angaben: Angabe zur Einordnung des Unternehmens - bei BG: Angaben zur Einordnung des Unternehmens für jedes Mitglied; Größe des Unternehmens; Rechtsform gem. § 43 (1) VgV 2016; Bestätigung Wirtschaftsteilnehmer gem. § 73 (3) VgV 2016 (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen); Angabe Wirtschaftsteilnehmer gem. § 53 (8) VgV 2016 (gewerbliche Schutzrechte),
3. Art der Bewerbung: Angabe Art der Bewerbung - Einzelbewerbung o. Bewerbergemeinschaft (bei BG gem. § 43 (2) VgV 2016 Eigenerklärung von jedem Mitglied separat vorlegen); bei BG: Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung und bevollmächtigten Vertreter als Anlage (Formblatt) beifügen,
4. Angaben zu Vertretungsberechtigung des Wirtschaftsteilnehmers,
5. Angaben zu Nachauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016. Falls ja, ist durch jedes der betreffenden Unternehmen eine separate Verpflichtungserklärung als Anlage (Formblatt im Anhang Bewerbungsformular) beizufügen,
6. Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 (1) VgV 2016:
Falls ja, ist für jedes Unternehmen ein separates - vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefülltes u. unterzeichnetes Formular zur Eigenerklärung mit erforderl. Informationen der III.1.1) A und B sowie Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Teil III) vorzulegen. Dazu ist die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen als Anlage (Formblatt) mit den geforderten Angaben auszufüllen,
7. Eigenerklärung zu Gründen im Zusammenhang mit einer strafrechtl. Verurteilung
gem. § 123 (1) GWB. Falls ja, Angabe: Datum Verurteilung, Art der Straftat, Gründe für die Verurteilung; verurteilte Personen; soweit unmittelbar im Urteil festgelegt: Dauer des Ausschlusszeitraums und Tatbestände. Im Fall einer Verurteilung: Angabe, ob Maßnahmen zur Selbstreinigung getroffen wurden. Falls ja, Beschreibung der Maßnahmen,
8. Eigenerklärung zu Gründen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 123 (4) GWB. Angabe, ob allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen wurde,
9. Eigenerklärung zu Gründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten gem. § 124 (1) GWB (fakultative Ausschlussgründe). Liegen Ausschlussgründe vor? Falls ja, Ausführung welche Gründe vorliegen. Wurden selbstreinigende Maßnahmen getroffen? Falls ja, Beschreibung Maßnahmen,
10. Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen im Zusammenhang mit Sanktionen gegen Russland im Bereich der Vergabe öffentl. Aufträge,
Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 (1) VgV 2016:
1. Nachweis Eintragung in ein Handles-/Gewerberegister: Vorlage Kopie Handels-/Gewerberegisterauszug; falls nicht vorliegend: Begründung. Der Handels-/Gewerberegisterauszug muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
1. Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV; Vorlage Kopie der Versicherungspolice; Nachweis nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Bewerbungsfrist des Teilnahmeantrages.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1.) Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016:
1.1. Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage,
1.2. Werden die geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. 2.500.000 EUR für Personenschäden, mind. 100.000 EUR für Sach- und sonstige Schäden sowie die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen.
Gemäß § 47 (3) VgV 2016 verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Angebote anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen. Die Bewertung erfolgt unter den formal zulässigen Angeboten (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Zuschlagskriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Bei Punktgleichheit in der Gesamtbewertung entscheidet der höchste Punktwert im Kriterium A. Preisangebot. Besteht auch hier Gleichstand, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichen d. vollständigen Angebots über Vergabeplattform (Einreichung per Post, E-Mail oder Fax nicht zulässig),
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben,
4. Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73 (3) VgV 2016,
5. Angabe gem. §53 (3) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind,
6. Angabe Art d. Bewerbung,
7. bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldn. Haftung, falls zutreffend,
8. Vorlage Organigramm,
9. Angaben Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer beigefügt, falls zutreffend,
10. Angaben Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47(1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, falls zutreffend,
11. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung
unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw.
unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge,
12. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB,
13. Handels-/Gewerberegisterauszug gem. Pkt. III.1.1.,
14. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2.,
15. Mindestreferenz A gemäß Pkt. III.1.3.,
16. Mindestreferenz B gemäß Pkt. III.1.3.,
17. Nachweise berufl. Qualifikation Hauptverantwortlicher gemäß Pkt. III.1.3.,
Zuschlagskriterien u. Wichtung:
1. Preisangebot, Gewichtung 60 %,
2. Erfahrungen bei der Friedhofspflege, Friedhofsgröße mind. 15.000 m², Erbringung der Leistung im Zeitraum vom 01.10.2019 bis zum Ablauf der Angebotsfrist; Gewichtung 20 %, davon:
2.1. Friedhofsgröße; 10 %,
2.2. Landschaftspflegerische Leistungen; 5 %,
2.3. Unterhaltspflege von Wegeflächen; 5 %,
3. Erfahrungen bei der Friedhofspflege, Friedhofsgröße mind. 10.000 m², Erbringung der Leistung im Zeitraum vom 01.10.2019 bis zum Ablauf der Angebotsfrist; Gewichtung 20 %, davon:
3.1 Friedhofsgröße; 10 %,
3.2. Landschaftspflegerische Leistungen; 5 %,
3.3. Unterhaltspflege von Wegeflächen; 5 %.
Referenz gem. § 46 (3) Nr. 1 i.V.m. § 75 (5) VgV 2016:
1. Mindestreferenz A: Erfahrungen bei der Friedhofspflege, Friedhofsgröße mind. 15.000 m², Erbringung der Leistung im Zeitraum vom 01.10.2019 bis zum Ablauf der Angebotsfrist.
2. Mindestreferenz B: Erfahrungen bei der Friedhofspflege, Friedhofsgröße mind. 10.000 m², Erbringung der Leistung im Zeitraum vom 01.10.2019 bis zum Ablauf der Angebotsfrist.
3. Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufl. Befähigung des Bewerbers gem. § 46 (1) i. V. m. §46 (3) Nr. 2 u. 6 VgV 2016:
3.a) Nachweis der berufl. Qualifikation des Hauptverantwortlichen, Ausbildung als Landschaftsgärtner oder vergleichbar, mind. 3 Jahre Berufserfahrung.
Hinweis: Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Abschlusses bis zum Fristende zur Einreichung dieses Angebots.
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage Bewerbungsformular beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Angebotsschreiben: Das Angebotsschreiben ist vollumfänglich auszufüllen und in Textform zu unterzeichnen. Elektr. Angebotsabgabe in Textform
— Vertrag: Der Vertrag ist vollumfänglich auszufüllen und in Textform zu unterzeichnen. Elektr. Abgabe in Textform
— LV: Das LV ist voll umfänglich auszufüllen;
— Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsformular) einschl. der geforderten Anlagen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): das Formular zur Eigenerklärung ist voll umfänglich auszufüllen. Alle notwendigen Anlagen bzw. Nachweise sind gesondert beizufügen. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der im Punkt I.3. dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abgerufen werden;
Die Einreichung der Angebote per Telefax, E-Mail od. über Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlich elektronischer Abgabe der Angebote erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de! Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z. B. Nachforderungen von Unterlagen) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt. Auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektronisch über eVergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über eVergabe.de. Alle Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden gemäß § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor der Zuschlagserteilung in Textform, grundsätzlich auf elektronischem Weg oder ggf. per Fax über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses informiert. Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter eVergabe.de.
Die Bieter erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau u. korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bieter erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u. a. genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Nicht fristgerecht elektr. eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Anlagen z. Angebot d. Bieters dürfen max. 30 MB nicht überschreiten.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden
(Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen gem. den Angaben im Angebot zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Angebot nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Vertragslaufzeit ist die personelle Kontinuität vor Ort zu gewährleisten.
Nicht erwünscht sind Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Hinweis: Vorlage der
Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV 2016 der Nachunternehmer (NU) u. ggf. deren NU, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, o. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von NU beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium). Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen zum Verfahren Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
Bei den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bieter" sowohl einzelne Unternehmen als auch BG gemeint, mit "Auftragnehmer" der Bieter bzw. die BG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.