Baubegleitende bodenmechanische und geotechnische Untersuchungen entsprechend Qualitätssicherungsprogramm (QSP) für die Jahre 2023 bis 2026 auf den industriellen Absetzanlagen der Wismut GmbH

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.subreport.de/E96213757
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.subreport.de/E96213757
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baubegleitende bodenmechanische und geotechnische Untersuchungen entsprechend Qualitätssicherungsprogramm (QSP) für die Jahre 2023 bis 2026 auf den industriellen Absetzanlagen der Wismut GmbH

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Zusammenhang mit der Realisierung der Konturierung und Endabdeckung zur Gewährleistung der Langzeitsicherung der IAA Culmitzsch, IAA Helmsdorf und IAA Trünzig, sind die geplanten Baumaßnahmen sowie die durchzuführenden Prüfungen entsprechend den Vorgaben der Ausführungsplanungen und den dazugehörigen Qualitätssicherungsprogrammen geotechnisch zu begleiten, zu überprüfen und zu bestätigen. Das betrifft auch die genehmigungsbedingt entsprechend des Sanierungsfortschrittes eventuell notwendigen Anpassungen des QSP.

Die Leistungen und Ergebnisse der Qualitätsprüfung sind mit dem Ziel der projektgemäßen Abnahme der Bauleistungen durch den Eigenüberwacher zu dokumentieren.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
71351000 Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektionstätigkeiten
71351500 Bodenuntersuchungen
71351710 Geophysikalische Untersuchungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Hauptort der Ausführung:

Wismut GmbH

Bereich Sanierung Ronneburg

Paitzdorfer Str. 34

07580 Ronneburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf der Grundlage der maßnahmenbezogenen Ausgangsunterlagen sind vom AN baubegleitende Untersuchungen gemäß Qualitätssicherungsprogramm bei der Umsetzung der einzelnen Hauptverwahrungsschritte und weiteren tangierenden Maßnahmen qualitäts- und termingerecht zu erbringen. Der konkrete Umfang der abzufordernden Leistungen ist dabei insbesondere von den Vorgaben der Genehmigungen und der maßnahmenbezogenen Qualitätssicherungsprogramme sowie vom Baufortschritt beim AG abhängig. Der in der Anlage 1 der Vergabeunterlagen dargestellte jährliche Untersuchungsumfang ist demzufolge ein geschätzter Wert, für dessen Unterschreitung seitens des Auftragnehmers kein Schaden geltend gemacht werden kann.

Zur Umsetzung der für die Jahresscheibe 2023 geplanten Arbeiten kann, auf Basis der bestehenden Genehmigungen und der bestätigten Qualitätssicherungsprogramme, der in Anlage 1 aufgeführte mögliche Jahresbedarf an baubegleitenden Untersuchungen abgeschätzt werden.

Folgende Randbedingungen sind vom Auftragnehmer der Leistung zu beachten und im Angebot nachvollziehbar darzustellen:

Die Probenahme bzw. Feldbestimmung erfolgt durch den Auftragnehmer. Dazu ist neben der kompletten eigenen technischen Ausrüstung ein eigenes geländegängiges Fahrzeug notwendig. Entsprechend dem jeweils aktuellen Baugeschehen auf den Absetzanlagen und den Witterungsbedingungen kann die Aufforderung zur Probenahme bzw. Feldbestimmung sehr kurzfristig (1 - 2 Werktage) notwendig sein.

Der Probentransport ist generell durch den Auftragnehmer vorgesehen. Nicht selbst genommene Proben holt der Auftragnehmer nach der Probenbereitstellung am Standort Crossen bzw. Seelingstädt ab und ist für den ordnungsgemäßen Weitertransport zum Laborstandort des Auftragnehmers ausschließlich selbst verantwortlich.

Die Arbeiten zur Konturierung und Endabdeckung der IAA‘s zeichnen sich sowohl in Bezug auf den zu bearbeitenden Baugrund als auch auf die zu bewegenden Materialien durch einen höheren Kompliziertheitsgrad aus. Neben Haldenmaterialien und anzuliefernden Fremdmaterialien sind dabei insbesondere die spezifischen Eigenschaften der technogenen Sedimente der hydrometallurgischen Uranerzaufbereitung bei der Durchführung der geotechnischen Untersuchungen zu beachten. Es wird deshalb außerdem vom Auftragnehmer erwartet, dass die gewonnenen Laborparameter, insbesondere im Hinblick auf Standsicherheits- bzw. Setzungsfragen für das laufende Baugeschehen, geotechnisch weiter ausgewertet bzw. aufbereitet werden können.

Logistik und Kapazitäten in der Kette Probenahme, Parameterermittlung, Auswertung und Bereitstellung der anwendungsbereiten Daten müssen den planmäßigen Baufortschritt gewährleisten. Entsprechende Darstellungen zur Untersetzung sind dem Angebot beizufügen. Ergebnis einer Untersuchung ist i. d. R. ein unterschriebenes Protokoll.

Die Möglichkeit, bereits beim Auftragnehmer untersuchtes Probenmaterial für weitergehende Untersuchungen dem Auftraggeber bzw. einem von ihm Beauftragten bereitzustellen, ist ebenfalls vorzusehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung gilt ab Vertragsunterzeichnung bis zum 31.12.2023.

Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.06.2023 zum 31.12.2023) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.

Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.12.2026

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Arbeiten sind in einem Betriebsgelände auszuführen, das unter Bergaufsicht steht. Demzufolge sind alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelungen aus dem Bergrecht für den Auftragnehmer bindend.

Die Arbeiten werden zudem im Strahlenschutzbereich des Betriebsgeländes ausgeführt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB;

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Jahresumsatz (mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar):

Angabe des jeweiligen Jahresumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro (netto), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

Die Nichtvorlage der Angaben oder des Nachweises führt zwingend zum Ausschluss.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Vergleichbare Referenzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

Es sind mindestens 3 Referenzen über erbrachte Leistungen innerhalb des oben genannten Zeitraums, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (adäquate bodenmechanischer Untersuchungen an Lockergesteinen und insbesondere technogenen Sedimentböden), zu übergeben

Das jeweilige Auftragsvolumen muss mindestens 30.000 € netto betragen haben. Die einzelnen Inhalte müssen nicht alle in einer Referenz erbracht sein.

- Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;

- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Die Nichtvorlage der Erklärungen, Angaben und Nachweise zu den o.g. Punkten führt zwingend zum Ausschluss.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Rechtsform bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/11/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/11/2022
Ortszeit: 09:30

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2022

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