Rathausstraße 14, Gesamtsanierung, Tragwerksplanung und weitere Ing.-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 169/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24944
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathausstraße 14, Gesamtsanierung, Tragwerksplanung und weitere Ing.-Leistungen
Gesamtsanierung der Rathausstraße 14.
Das derzeit leerstehende, denkmalgeschützte Gebäude soll saniert und barrierefrei umgebaut werden. Die Räume werden voraussichtlich einer Büronutzung zugeführt.
Rathausstraße 14 Rathausstraße 14 24937 Flensburg
Ingenieurleistungen für Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 nach § 49 ff.
HOAI sowie Ingenieurleistungen für die Planung von Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz für folgendes Projekt: Die Liegenschaft Rathausstr. 14 befindet sich in der Gemeinde Flensburg, Gemarkung Flensburg-G, Flur 46, Flurstück 30. Das Bauwerk ist in der Denkmalliste der Stadt Flensburg erfasst und gehört zur Baugruppe "Wohn- und Geschäftshäuser Rathausstr. 6-16". Das Gebäude Rathausstr. 14 wurde ca. 1880 als Stellengebäude der Reichsbank errichtet.
Das Objekt gliedert sich in ein Hauptgebäude mit einer Grundfläche von ca. 17 m Länge x 12,4 m Breite und in einen Winkelbau im rechten Hinterhof mit ca. 4,8 m x 5,6 m. Der Hof-Zugang erfolgt über das Treppenhaus.
Das Gebäude steht seit kurzem leer. Erdgeschoss und 1. OG wurden gewerblich genutzt, im 2. OG befanden sich Wohnräume.
Das derzeit leerstehende, denkmalgeschützte Gebäude soll saniert und barrierefrei umgebaut werden. Die Räume werden voraussichtlich einer Büronutzung zugeführt.
Zur Steigerung der Nutzungsqualität soll ein Balkon über alle Etagen angebaut werden. Zusätzlich ist eine Dachterrasse angedacht.
Die Leistung wird als Stufenvertrag beauftragt. Aktuell benötigte Leistungsphasen werden abgerufen. Die Realisierung des Projektes ist davon abhängig, dass die in Aussicht gestellten Fördermittel zugesagt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gesamtleistung
Ort: Schafflund
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIG:
Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"!
Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung.
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Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich "Kommunikation".
Jegliche Änderungen im LV werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn Sie von einer Nachsendung keine Kenntnis erlangen.
Vergabemindestlohn:
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) wird angewendet. Die Unternehmen verpflichten sich mit Angebotsabgabe zur Zahlung des Vergabemindestlohns nach § 4 Abs. 1 VGSH.
Eignung:
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch
die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines
Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHB66NQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landesregierung.schleswig-holstein.de