Lebendige Luppe – Attraktive Auenlandschaft als Leipziger Lebensader, Los 13 Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke und Freianlagen am BA 4 – Zschampert und einschl. SiGeKo Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_173_Los13
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lebendige Luppe – Attraktive Auenlandschaft als Leipziger Lebensader, Los 13 Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke und Freianlagen am BA 4 – Zschampert und einschl. SiGeKo
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig beabsichtigt die Vergabe der Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke am BA 4 – Zschampert und einschließlich Sicherheits- und Gesundheitskoordination. Das Projekt „Lebendige Luppe“ ist eines der derzeit bedeutendsten Naturschutzprojekte in Deutschland. Es wird im Wesentlichen vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie ergänzend von der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) gefördert.
Hiermit wird über die erfolgte Vergabe von "LOS 13 – Bauoberleitung und SiGeKo" informiert.
Leipzig, DE
Es wurden die folgenden Grundleistungen und Besondere Leistungen vergeben:
Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke gemäß HOAI §43 LPH 8 und Anlage 12 LPH 8 und einschließlich Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Optionale Leistungen:
- Teilnahme an zusätzlichen Beratungen als Besondere Leistung gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel 5.3.2
- Koordination und Zusammenführen Baulose 2 bis 4 über die geplante Bauzeit hinaus
- Zusätzliche Koordinationsleistungen zur Berücksichtigung der Baulose 5 und 6
- Sicherheitstechnische Koordination bei Baustillstand
- Fortschreibung Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) in der Ausführungsphase
- Objektbetreuung der Baulose 2.1 bis 2.3 als Grund- und Besondere Leistungen gem. §43 und Anlage12 (LPH 9 gem. HOAI)
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lebendige Luppe – Attraktive Auenlandschaft als Leipziger Lebensader, Los 13 Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke und Freianlagen am BA 4 – Zschampert und einschl. SiGeKo
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Das Vergabeverfahren wurde durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (Tel.: 0341-4792556) betreut
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).