Lebendige Luppe – Attraktive Auenlandschaft als Leipziger Lebensader, Los 14 Bodenkundliche Baubegleitung für den BA 4 – Zschampert Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_173_Los14
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lebendige Luppe – Attraktive Auenlandschaft als Leipziger Lebensader, Los 14 Bodenkundliche Baubegleitung für den BA 4 – Zschampert
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig hat Leistungen zur Bodenkundliche Baubegleitung für den BA 4 – Zschampert zum Projekt „Lebendige Luppe“ vergeben.
Das Projekt „Lebendige Luppe“ ist eines der derzeit bedeutendsten Naturschutzprojekte in Deutschland. Es wird im Wesentlichen vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie ergänzend von der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) gefördert.
Das Projekt greift die Idee auf, die nachhaltige Entwicklung des Auenwaldes im Nordwesten der Stadt Leipzig zu unterstützen, maßgebende Fließgewässer zu revitalisieren, den auentypischen Wasserhaushalt zu stabilisieren, damit die daran gekoppelten typischen Biotop- und Habitatstrukturen gesichert und entwickelt werden können. Das Projektgebiet befindet sich südlich der Neuen Luppe vom Elsterbecken/Kleine Luppe bis zur Luppe an der BAB 9.
Ein wesentlicher Bestandteil des Projektes ist dabei die bauliche Umsetzung der Revitalisierung des Zschampert und der Rückverlegung in sein historisches Gewässerbett.
Hiermit wird über die erfolgte Vergabe von "LOS 14 – bodenkundliche Baubegleitung" informiert.
Leipzig, DE
Bodenkundliche Baubegleitung für den BA 4 – Zschampert
Optionale Leistungen:
- Fortschreibung des Bodenschutzkonzeptes während der Bauausführung
- Chemische Untersuchungen
- Beratungen bei zuständigen Fachbehörden (Sitz in Leipzig oder Schkeuditz oder Ortstermin)
- Beratungen bei zuständigen Fachbehörden als Videokonferenz
- Abstimmungs-/Informationstermin mit Eigentümern / Pächtern
- Teilnahme an Informations- / Öffentlichkeitstermin des AG
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lebendige Luppe – Attraktive Auenlandschaft als Leipziger Lebensader, Los 14 Bodenkundliche Baubegleitung für den BA 4 – Zschampert
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12526
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Das Vergabeverfahren wurde durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (Tel.: 0341-4792556) betreut
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).