16. Bündelausschreibung Strom GeKom 2023-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 221502
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://gekomgmbh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
16. Bündelausschreibung Strom GeKom 2023-2024
Lieferung von Strom im Auftrag und in Vollmacht von Ämtern und Kommunen, deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen und kommunalen Zweckverbände sowie deren Einrichtungen in Schleswig-Holstein
Ökostrom ohne Neuanlagenquote
ca. 580 Abnahmestellen mit ca. 5.045 MWh/Jahr
Ökostrom mit Neuanlagenquote
53 Abnahmestellen mit ca. 226 MWh/Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU - Bekanntmachung
- Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen).
- Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
- Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen.
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Stromsparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresab¬schluss) und Anteil Stromumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag
- Auf gesonderte Anforderung: Abgabe der Kennzahlen durch den Bewerber. Im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss der öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Bitte teilen Sie uns zur Beurteilung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit daher bitte innerhalb der kommenden sechs Kalendertage folgende Kennzahlen mit:
Krisensignalwert
Zeichen einer Unternehmenskrise mit eingeschränkter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind i. d. R. ein sinkender Cash Flow (Zahlungsmittelüberschuss als Ausdruck der absoluten Innenfinanzierungskraft) und steigende Verbindlichkeiten. Beiden Kennzahlen im Verhältnis ergeben den Krisensignalwert.
Krisensignalwert = Cash Flow / Summe der Verbindlichkeiten
Auf ein Geschäftsjahr bezogen wird mit dem Wert die Entschuldungsfähigkeit dargestellt. Das Verhältnis aus Cash Flow und Verbindlichkeiten verstärkt die Signalwirkung im Vergleich zur alleinigen Betrachtung vom Cash Flow und von Kennzahlen zur Vermögensstruktur. Deshalb ist der Krisensignalwert, auch dynamischer Verschuldungsgrad bezeichnet, ein geeigneter Indikator für Liquiditätsprobleme und insolvenzgefährdete Unternehmen.
EBITDA-Marge/operative Marge
Die EBITDA-Marge ist eine Kennzahl, die von vielen Marktteilnehmern zur Beurteilung der Ertragskraft eingesetzt wird. Sie berechnet sich aus dem Verhältnis von operativem Ergebnis (EBIT) zum Umsatz.
EBITDA-Marge = EBIT (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization) / Umsatz
Aufgrund hoher Bestandschwankungen im Umlaufvermögen empfiehlt es sich, die Gesamtleistung als Basisgröße zu verwenden, da diese Umsatzerlöse um Bestandsveränderungen korrigiert. Sie kann auch ohne abgeschlossenen Jahresabschluss unterjährig aus der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) ermittelt werden. Die EBITDA-Marge kann als geeigneter (Teil-) Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit betrachtet werden.
Deckungsfaktor
Durch den Deckungsbeitrag wird in absoluter Größe ausgedrückt, in welchem Maße die Gemeinkosten (Fixkosten) durch Aufträge "gedeckt" werden. Umso höher die Ertragskraft eines Bieters, umso höher ist die Deckung der leistungsunabhängigen Kosten (Fixkosten) und umso höher fällt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus. Setzt man den absoluten Deckungsbeitrag ins Verhältnis zu den Fixkosten, so erhält man den Faktor, mit dem Bieter die Fixkosten decken können.
Deckungsfaktor = Deckungsbeitrag / Fixkosten
Deckungsbeitrag (vereinfacht über Gewinn- und Verlustrechnung) = Umsatzerlöse
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- sonstige betriebliche Aufwendungen
Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/jeder Unterauftragnehmer muss eigene Kennzahlen (in einem Dokument möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
- Nachweis über die Ökostromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volu¬men in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Liefe¬rung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzliste Ökostrom). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden.
- Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eig¬nung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfü¬gen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen.
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre.
- Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt
- Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt.
- Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt
- Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns VGSH gemäß Formblatt.
- Eigenerklärung des BMWK (Anlage 1.3) für Liefer- und Dienstleistungen nach § 5 der Sanktions-VO RUS
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.