Planungs- und Beratungsleistungen zur Freiraumplanung nach §§ 38 ff. HOAI 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/luebeck-port-authority
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Beratungsleistungen zur Freiraumplanung nach §§ 38 ff. HOAI 2021
Im Zuge der Entwicklung und der Bebauung der ehemals gewerblich industriell genutzten Flächen im Travemünder Fischereihafen zwischen Böbs-Werft und Fischereigenossenschaft wurden die Hafenzone entlang des Ufers sowie das Ufer selbst umgestaltet. Diese Umgestaltung dient der Attraktivierung des Fischereihafens für den Tourismus und soll ebenso die vorhandene Infrastruktur für das Fischereigewerbe mit dem Tourismus- und Gastrogewerbe verbinden. Dieser Bereich stellt den 1. Bauabschnitt zur Umgestaltung des Fischereihafens Travemünde dar.
In einem nächsten Abschnitt, dem 2. Bauabschnitt, soll die Hafenzone im Bereich zwischen dem Gebäude der Fischereigenossenschaft und der Priwallfähre umgestaltet werden. Entgegen den Vorgaben zum 1. Bauabschnitt sind hier auch die wasserseitigen Anlagen mit in die Gesamtgestaltung einzubeziehen. Hierzu liegt bereits eine Konzeptstudie vor, deren Ergebnisse bei der weiteren Planung zu berücksichtigen sind.
Die Freiraumplanung soll hier die technischen Planer der Uferbauwerke und Steganlagen sowie der Verkehrsanlagen mit der Planung zur Gestaltung unterstützen und die LPA hinsichtlich der möglichen Freiraumgestaltung unter Berücksichtigung des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Lübeck beraten.
Die Planungs- und Beratungsleistungen sollen Mai 2023 beginnen und im Juli 2024 abgeschlossen sein.
Lübeck-Travemünde Fischereihafen
Grundleistungen und besondere Leistungen im Leistungsbild Freianlagen gemäß Anlage 11 HOAI 2021. Die Freiraumplanung soll die technischen Planer der Uferbauwerke und Steganlagen sowie der Verkehrsanlagen mit der Planung zur Gestaltung unterstützen und die LPA hinsichtlich der möglichen Freiraumgestaltung unter Berücksichtigung des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Lübeck beraten.
Die Ergebnisse der Freiraumplanung werden möglichen Förderanträgen beigefügt.
Die vorhandenen landseitigen zu überplanenden Flächen der Hafenzone habe eine Flächengröße von ca. 10.000 m².
Die vorhandene Ufersicherung hat eine Gesamtlänge von ca. 276 m und ist in 4 unterschiedliche Abschnitte unterschiedlicher Bauart unterteilt.
Die vorhandenen Stege sind komplett zu ersetzen. Das genaue Layout der wasserseitigen Anlagen ist noch nicht final festgelegt worden.
Beauftragung in einer ersten Stufe die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und dann optional Folgebeauftragung der Besonderen leistungen Leistungsphasen 4 bis 8.
Die LPA behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB dürfen nicht vorliegen (siehe Eigenerklärung als Anlage) und das Unternehmen darf keinen Bezug zu Russland im Sinne der VO (EU) 2022/576 haben (siehe Eigenerklärung als Anlage).
Nachweis der Gesamtjahresumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Dies betrifft die Jahre 2021, 2020 und 2019. Sollten die Umsatzzahlen für das Geschäftsjahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die die Umsatzzahlen für die Geschäftsjahre 2020, 2019 und 2018 anzugeben und die Umsatzzahlen für das Geschäftsjahr 2021 nachzureichen, sobald diese vorliegen.
Aktueller Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 3.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 1.000.000 EUR Deckungssumme. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
1. Team: Angabe des für die Auftragserfüllung vorgesehenen Projektteams mit Namen, Berufsbezeichnung und beruflicher Qualifikation.
2. Referenzen:Nachweis von 2 Referenzprojekten. Als Referenzprojekte werden Sportboothäfen und Promenaden angesehen. In jedem Referenzprojekt müssen Planungsleistungen der Freiraumplanung nach §§ 38 ff. der HOAI 2021 erbracht worden sein. Dabei müssen jeweils die Leistungsphasen 1 bis 8 erbracht worden sein.
Die Leistungen (alle Leistungsphasen 1-8) müssen innerhalb der letzten 10 Jahre (Stichtag 01.01.2012) erbracht worden sein. Beginn der zehn Jahresfrist ist der Abschluss der Leistungs-phase 2.
Eine Eigenerklärung zu den Referenzen ist ausreichend.
Es stehen als Planungsteam mindestens 1 Projektleiter:in, 1 Freiraumplaner:in und 1 Zeichner:in für die Erbringung der erforderlichen Planungsleistungen zur Verfügung. Mindestens der/ die Projektleiter:in verfügt über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung.
Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 75 VgV, §§ 55 LBO Schleswig-Holstein zugelassen sind:
— Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw.
Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschlandberechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen;
— juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. Spiegelstrich) benennen.
Zahlung des Vergabemindestlohnes von 9,99 EUR (brutto), siehe § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich hier um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV. Diese Bekanntmachung dient der Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.