RV Komplexe Instandhaltungsmaßnahmen öffentlicher Verkehrsflächen 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: L-66.3-2022-00506
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Komplexe Instandhaltungsmaßnahmen öffentlicher Verkehrsflächen 2022
Rahmenvereinbarung 2022 "Komplexe Instandhaltungsmaßnahmen öffentlicher Verkehrsflächen" im gesamten Gebiet der Stadt Leipzig (04103 - 04357 Leipzig)
Planum herstellen; Regulierung und Austausch von Straßenablaufoberteilen; Regulierung und Austausch von Schachtabdeckungen; ungebundene Tragschichten aufnehmen; ungebundene Tragschichten herstellen; Fräsen bzw. Aufbruch von Asphaltschichten; Asphaltschichten aus AC T, AC B, AC D, SMA einbauen; Fräsen bzw. Aufbruch von Betonschichten; Regulierung bzw. Austausch von Bordsteinen und Pflasterstreifen
1 x 2 Jahre Verlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-18249c4d91e-32eb273e4dd1546d
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-18249c4d91e-32eb273e4dd1546d
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-18249c4d91e-32eb273e4dd1546d
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen; Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Zur Anfertigung der Urkalkulation sind die Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen zu beachten. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung oder den Besonderen Vertragsbedingungen genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Die Gesamtvertragslaufzeit kann max. 4 Jahre betragen. Die Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten berechtigten Stellen erteilt. Der geschätzte Höchstwert der RV insgesamt wird festgelegt auf 14.100.000,00 € . Der geschätzte Höchstwert ermittelt sich aus den voraussichtlichen Gesamtkosten unter Berücksichtigung der max. beabsichtigten Zuschlagserteilungen (geplante Anzahl der AN) und der möglichen Gesamtvertragslaufzeit. Das geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nach unten nicht festgelegt. D.h. es kann geringer ausfallen. Für diesen Rahmenvertrag wird das Stadtgebiet in vier Unterhaltungsgebiete (UG) aufgeteilt. Der Zuschlag soll an max. vier Firmen erteilt werden. Eine Firma kann unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien nur auf ein UG den Zuschlag erhalten. Die Zuordnung der UG erfolgt durch den AG unter den vier wirtschaftlichsten Angeboten im Auswahlverfahren. Liegen weniger als vier geeignete Angebote vor, werden die UG durch den AG neu geordnet, damit jedem geeigneten Bieter ein UG in möglichst gleicher Größe zugewiesen werden kann. Ein Anspruch eines Bieters auf ein bestimmtes UG besteht nicht. Es werden nur Angebote akzeptiert, die eine GAEB-Schnittstelle im xml-Format (X84) enthalten. Die Abgabe von GAEB-Schnittstellen im Standard 1990 (D84) oder Standard 2000 (P84) ist nicht zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich über www.evergabe.de unter Nutzung der Software AI Bietercockpit abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).