Stadt Itzehoe - Brückenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 20353-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itzehoe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Itzehoe - Brückenbauarbeiten
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Hauptfeuerwache der Stadt Itzehoe. Dieser entsteht auf dem Baufeld an der Kastanienallee im östlichen Bereich der Stadt auf der Fläche eines bisher genutzten Sportplatzes.
Der zweigeschossige Baukörper erstreckt sich in seiner Ausdehnung von Nord-West nach Süd-Ost. Mit seinen Hauptmaßen 98,12 m x 28,115 m umfasst er eine BGF von ca. 3996 m². Für die Gebäudelänge maßgeblich sind 17 Stellplätze, eine Waschhalle im östlichen und zwei Werkstätten im westlichen Gebäudeteil.
Die Fahrzeughalle ist nach Nord-Osten ausgerichtet und wird für Einsatzfahrzeuge an der Nord-Westlich vorbeiführenden Straße Sandberg (B77) erschlossen.
Im Erdgeschoss befinden sich die Umkleiden, alle Werkstätten, sowie Lagerräume.
Im Obergeschoss sind neben Leitstand und Lagezimmer, Büros und Ruheräume alle gemeinschaftlichen und halb-öffentlichen Räume untergebracht.
Die unterschiedlichen Funktionsbereiche der beiden Geschosse lassen sich an der differenzierten Gestaltung der Ziegelfassade ablesen. Über eine Fußgängerbrücke gelangt man barrierefrei zu einer in den Baukörper eingeschnittenen Terrasse im 1. Obergeschoss, an der sich der Haupteingang befindet.
Ausgehend vom Foyer, das Ausstellungsstücke der Feuerwache beherbergt und über ein Fenster Blickbeziehung zur Fahrzeughalle zulässt, erschließen sich die feuerwehrbetrieblichen Räume im westlichen Gebäudetrakt sowie die Schulungsräume im östlichen Gebäudetrakt.
Stadt Itzehoe Kastanienallee 4 25524 Itzehoe
Inhalt dieser Ausschreibung sind die Stahlbauarbeiten Fußgängerbrücke
Leistungsumfang der Ausschreibung:
Stahlbrücke 19 Meter x 2,30 Meter mit beidseitigem Geländer und beidseitig beleuchtetem Handlauf als Fußgängerbrücke von einem Brückenauflager, welches bauseits vorhanden ist, auf die Außenwand des Gebäudes auflagernd
Eine genauere Beschreibung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis.
Der Beginn der Maßnahme erfolgt zum 12. September 2022, Maßnahmenende ist geplant für den 16. Dezember 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUR66RW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland