Unterhalts- und Glasreinigung sowie Schmutzfangmattenservice Borna, Stauffenbergstraße 4 Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2022-0186
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisleipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung sowie Schmutzfangmattenservice Borna, Stauffenbergstraße 4
Unterhalts- und Glasreinigung sowie Schmutzfangmattenservice in 2 Losen
Unterhaltsreinigung und Schmutzfangmatten
Unterhaltsreinigung und Schmutzfangmattenservice im Verwaltungsgebäude Stauffenbergstraße 4, Haus 1 bis 7, 04552 Borna,
Ausführungszeitraum 01.06.-31.12.2023 mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Die Erstlaufzeit verlängert sich jeweils um zwölf (12) weitere Monate, sofern der Vertrag nicht drei (3) Monate vor seinem jeweiligen Ablauf von einer der beiden Parteien schriftlich per Einschreiben gekündigt wird, höchstens jedoch drei Mal
Die Erstlaufzeit verlängert sich jeweils um zwölf (12) weitere Monate, sofern der Vertrag nicht drei (3) Monate vor seinem jeweiligen Ablauf von einer der beiden Parteien schriftlich per Einschreiben gekündigt wird, höchstens jedoch drei Mal.
Glas- und Rahmenreinigung
Glasreinigung im Verwaltungsgebäude Stauffenbergstraße 4, Haus 1 bis 7, ,
04552 Borna, Ausführungszeitraum 01.06.-31.12.2023 mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Die Erstlaufzeit verlängert sich jeweils um zwölf (12) weitere Monate, sofern der Vertrag nicht drei (3) Monate vor seinem jeweiligen Ablauf von einer der beiden Parteien schriftlich per Einschreiben gekündigt wird, höchstens jedoch drei Mal.
Die Erstlaufzeit verlängert sich jeweils um zwölf (12) weitere Monate, sofern der Vertrag nicht drei (3) Monate vor seinem jeweiligen Ablauf von einer der beiden Parteien schriftlich per Einschreiben gekündigt wird, höchstens jedoch drei Mal.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung, dass Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung nicht vorliegen für (§ 123 Abs. 1 GWB - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. A):
o Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
o Korruption
o Betrug, Subventionsbetrug
o Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
o Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
o Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen (§ 123 Abs. 4 GWB - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. B):
o Entrichtung von Steuern
o Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung, dass keine Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten vorliegen für (§ 124 Abs. 1 GWB - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. C)
o Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
o Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
o Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
o Zahlungsunfähigkeit
o Insolvenz
o Vergleichsverfahren
o der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage
o Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
o Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
o Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
o Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
o Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
o Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
o Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
o Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
- Erklärung zur Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. A)
o Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister / Handelsregister
II). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Bescheinigungen/Nachweise zuständiger Stellen der gemachten Eigenerklärungen, insbesondere:
o Gewerbeanmeldung
o Berufs-, Handels-, Vereinsregisterauszug
o Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
o Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt,
führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
- Angaben über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 Abs. 1 VgV - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. B):
o allgemeiner Jahresumsatz von mindestens 250.000 Euro
o Gründung des Wirtschaftsteilnehmers, sofern die Information zum allgemeinen Jahresumsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich ist
o Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Police)
Mindestanforderung:
• Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.500.000 €
• Deckungssumme für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2.500.000 €
• bzw. Verpflichtungserklärung zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung auf vorgenannte Summen zum Vertragszeitraum
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind
vorzulegen:
o Preisermittlungsunterlagen (z.B. Urkalkulation, Auszüge aus
der Urkalkulation) zur Aufklärung von einem oder mehreren
Einheitspreisen
o Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt,
führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
o Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der genannten Art des Bieters (Referenzen):
Mindestanforderung:
• mindestens 3 Stück innerhalb der letzten 3 Jahre
• mit Bezeichnung, Auftragswert, Anschrift des Referenzgebers, Ansprechpartner, Telefonnummer).
Werden Referenzen nur für ein/einzelne Los/Lose abgegeben, so sind die Anforderungen entsprechend nachzuweisen.
o Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
- Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes (Formblatt Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes)
- Erklärung Bietergemeinschaft (Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft - sofern erforderlich)
- Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen - sofern erforderlich)
- Verzeichnis zur Eignungsleihe (Formblatt Verzeichnis zur Eignungsleihe - sofern erforderlich)
- Eigenerklärung zur EU-Sanktions-VO
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind
vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt -
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern
erforderlich).
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt,
führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
- gemäß Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis
- Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landkreises Leipzig für
die Vergabe von
Liefer- und Dienstleistungen
- VOL/B
- Zahlung des Mindest- bzw. entsprechenden Tariflohns
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Sofern Angebote für mehr Lose abgegeben werden, als der
Bieter aus technischer oder personellen Sicht leisten kann, so
hat der Bieter eine Erklärung abzugeben, in dem die maximale
Anzahl an Losen und die Priorisierung der Lose aus Sicht des
Bieters benannt wurde. Durch den Auftraggeber erfolgt eine
Berücksichtigung dieser Erklärung. Sofern für ein Los nur ein
Angebot vorliegt, so wird dies unabhängig des
Priorisierungswunsches des Bieters an den Bieter zuerst
vergeben.
Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines
Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie
Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die
Installation der Bietersoftware AI Bietercockpit. Die
Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen
Systemvoraussetzungen erfahren Sie unter http://
Für die Installation des AI Bietercockpits und technische Fragen
zur elektronischen Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte
ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de. Dieser
steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von Montag bis Freitag
(Telefon: +49 3[gelöscht] oder +49 3[gelöscht]; EMail:
[gelöscht] ) zur Verfügung. Weiterhin
finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur
Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe &
Service.
Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und
elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass
die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer
Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von
Teilnahmeanträgen/Angeboten, kalkulieren Sie bitte
ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das
Hochladen der Unterlagen auf der Vergabeplattform ein.
Zeitliche Verzögerung beim Hochladen des Teilnahmeantrags/
Angebots gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung
bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen
werden können, erfolgt bei Veränderungen im
Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung per EMail
an den Bewerber/Bieter. Der Bewerber/Bieter ist dann in
der Pflicht, sich selbstständig über Änderungen und Antworten
auf Bewerber-/Bieterfragen auf der Vergabeplattform zu
informieren. Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige
Registrierung auf der Vergabeplattform dringend empfohlen.
Stellen Sie daher vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist und
der Abgabe Ihres Teilnahmeantrags/Angebots sicher, dass
Ihnen alle aktuellen Informationen und Vergabeunterlagen zur
Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet werden.
Es obliegt den Bewerbern/Bietern, evtl. auftretende Störungen
des Vergabeportals unverzüglich dem Bietersupport der
eVergabe.de sowie ergänzend der Vergabestelle zu melden.
- Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) des Bieters im Sinne von § 305 BGB beizufügen. AGB,
insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des
Bewerbers/Bieters, werden durch Wiedergabe/Beifügung in den
Teilnahme-/Angebotsunterlagen nicht Vertragsbestandteil und
durch den Auftraggeber nicht anerkannt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.