Fachplanung TGA für die Sanierung eines Wohngebäudes in Leipzig-Volkmarsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_05-2022-0005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung TGA für die Sanierung eines Wohngebäudes in Leipzig-Volkmarsdorf
Fachplanungsleistung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Sanierung von Wohngebäuden in der Dornbergerstr. 17-21, Lukasstr. 2-4, 6-10, 12, 14 und Zollikoferstr. 24-28 in 04315 Leipzig
Leipzig, Stadtteil Volkmarsdorf
Deutschland
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beabsichtigt Fachplanungsleistungen für die Technsiche Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 410, 420, 430 und 440 (Heizung//Sanitär, Elektrische Anlagen, Lüftung) gemäß §§ 53 ff
HOAI für die teilweise Erneuerung der haustechnischen Anlagen im Rahmen einer komplexen Sanierung in 04315 Leipzig zu vergeben.
Als erster Bauabschnitt werden die Gebäude Dornbergerstr. 17-21; Lukasstr. 2-4, 6-10, 12,14 und Zollikoferstr. 24-28 geplant. Sie wurden 1989 als Plattenbau im Bautyp WBS 70, 5- und 6-geschossig im Ortsteil Leipzig Südost erbaut. Die Gebäude wurden zur reinen Wohnnutzung mit insgesamt 144 Wohnungen und einem Wohnungsmix aus 1- bis 4 Raumwohnungen errichtet. Derzeit stehen 12 Wohnungen leer. In den letzten Jahren wurden bis auf Kleinreparaturen keine Werterhaltungsmaßnahmen am Wohngebäude durchgeführt. Die Gebäude sind unsaniert. Die Sanierung der Wohnanlage erfolgt unter bewohnten Bedingungen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-4. Nach der Beauftragung soll
unmittelbar mit der Planung begonnen werden.
Stufe 2 optional: Leistungsphasen 5-9. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsstufe 2.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zuerst erfolgt nur die Beauftragung der 1. Stufe, d. h. der Leistungsphasen 1 - 4 gemäß HOAI. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf eine weitere Beauftragung auch der weiteren
Leistungsphasen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
- Eigenerklärung und Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach §§ 123 und 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung
abzugeben, in der:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- alle Mitglieder aufgeführt sind,
- ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (Formular 234).
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle
Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für
den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundene Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung auf gesondertes
Verlangen einzureichen.
Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen gelten auch für Ziffer III.1.2) und III.1.3).
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
- Eigenerklärung und Nachweis über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens,
- Eigenerklärung über Insolvenzverfahren und Liquidation, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- Eigenerklärung bezüglich der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
- Einreichung des Konzeptes zur Realisierung der Objektüberwachung einschließlich dazugehöriger Eigenerklärung.
Zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende
Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
Personenschäden 1,5 Mio. EUR, sonstige Schäden 0,5 Mio. EUR, zweifache Maximierung.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherungssumme ist mit dem Angebot eine Erklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der
Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Bei Bietergemeinschaften ist eine maßnahmebezogene Bestätigung des Versicherers für den Auftragsfall für den bevollmächtigten Vertreter oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zulässig.
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
- Eigenerklärung als Tabellarische Referenzaufstellung mit Referenzen der letzten 6 Geschäftsjahre (2016, 2017,2018, 2019, 2020, 2021) im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen - Erfahrungen mit der Sanierung vergleichbarer
Objekte, jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Bearbeitungszeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter
- Eigenerklärung über das Büro, Angaben zur Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten, zur technischen Ausstattung des Büros sowie - sofern zutreffend - Ausführung zur Zusammenarbeit mit den benannten Nachunternehmer (n).
- Eigenerklärung zur Vorstellung des einzusetzenden Projektteams/ Projektleitung.
- Vorstellung des einzusetzenden Projektteams/ Projektleitung.
Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
die Nachforderung fehlender Nachweise/Erklärungen/Informationen vor. Der aufgeforderte Bieter hat die nachgeforderten Unterlagen in diesem Fall innerhalb der gesetzten Nachreichungsfrist vorzulegen.
- Wünschenswert ist eine Referenz zu erbrachten Leistungen der TGA der
Leistungsphasen 5 - 8 gemäß HOAI zur komplexen Sanierung unter bewohnten
Bedingungen.
Zu Referenzen:
Benennung von mindestens 2 Referenzen über abgeschlossene komplexe Sanierungen;
Nachzuweisen sind dabei die Leistungen der Technischen Gebäudeausstattung (TGA)
zu Komplexsanierungen im Industriellen Wohnungsbau ( Plattenbau) mindestens in
den Leistungsphasen 3 und 5 -8 gemäß HOAI. Der Nachweis der Erbringung der
Leistungen in diesen Leistungsphasen kann durch Vorlage mehrerer Referenzen
erbracht werden.
Die zu vergebende Leistung ist Architekten, Ingenieuren oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter/Mitarbeiterinnnen verfügen, welche die Berufsbezeichnung Ingenieur tragen dürfen, vorbehalten oder durch ein Prüfungszeugnis, ein Diplom oder vergleichbaren Befähigungsnachweis, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist, seine Eignung nachweisen, wenn im jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung "Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt ist.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.