12-KSP-22-161; Johannes-Brahms-Schule Brandschutzsanierung - Generalplanungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-161; Johannes-Brahms-Schule Brandschutzsanierung - Generalplanungsleistung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]81
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-22-161; Johannes-Brahms-Schule Brandschutzsanierung - Generalplanungsleistung
Umsetzung eines Brandschutzkonzeptes als Generalplaner
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Johannes-Brahms-Schule wurde ca.1960 erbaut und 1976 erweitert. Es wurde von dem Ingenieurbüro für Brandschutz Heitmann aus Buxtehude ein neues Brandschutzkonzept erstellt. Für die Umsetzung dieses Konzeptes sind erhebliche Arbeiten erforderlich, die umfassend und übergreifend geplant werden müssen. Die Umsetzung der zu planenden Leistungen kann erst nach Stellung der Ausweichcontainer erfolgen, eine Teilumsetzung ist möglich in Ferienzeiten sowie nach Abstimmung mit der Schule. Für diese Leistung soll ein Planungsbüro gesucht werden, das die Planung für diese Leistungen als Generalplaner aufstellt und diese Maßnahmen bis einschließlich LP 8 begleitet. Beginn direkt nach Auftragserteilung (voraussichtlich September/Oktober 2022), Fertigstellung der Planung für Punkt 1 (Containerlösung) innerhalb von 4 Wochen. Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Container dann innerhalb von 2 Wochen. Umsetzung der gesamten Baumaßnahme bis Mitte 2024. Der Ausführungsort kann bei Bedarf besichtigt werden. Hierzu ist ein Termin über die Zentrale Vergabestelle zu vereinbaren. Bitte nutzen Sie dazu das Nachrichtentool der Deutsche eVergabe.Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben in den Leistungsverzeichnissen zu machen (siehe Formblatt 02) und geben Sie unbedingt das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 06) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).