Landesförderzentrum Hören und Kommunikation Schleswig_ Modernisierung von 10 Wohngruppen im Internat Referenznummer der Bekanntmachung: 21D01163
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesförderzentrum Hören und Kommunikation Schleswig_ Modernisierung von 10 Wohngruppen im Internat
Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Gebäude und Innenräume, LPH 1 - 8, stufenweise Beauftragung
Das Internatsgebäude bietet mehr als 100 Kindern und Jugendlichen des Landesförderzentrums Hören und Sehen für den Zeitraum ihres Internatsbesuchs eine Unterkunft. Die meisten von ihnen besuchen die Einrichtung schon ab ihren ersten Lebensjahren im Kleinkindalter und verlassen das Internat erst mit ihrem Schulabschluss als Jugendlicher. Sie leben einen Großteil ihrer Kindheit und Jugend nicht nur an Schultagen sondern zum Teil auch an Wochenenden und sogar in den Schulferien im Internat des Landesförderzentrums. Die 10 Wohngruppen des Internates des Landesförderzentrums Hören und Kommunikation entsprechen in ihrem Komfort, in ihrer Gestaltung sowie in ihren baulichen und technischen Strukturen, die die Sensorik und Motorik anregen und unterstützen sollen, nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen für eine vielfältige und pädagogisch hochwertige Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Eine wesentliche Aufwertung der wohnlichen Lebensräume mit den der Einrichtung zur Verfügung stehenden Mitteln ist jedoch ohne Verbesserung der baulichen und infrastrukturellen Bedingungen nicht umsetzbar. Die Raumstrukturen des dreibündigen Internatsgebäudes bieten in jedem Geschoss bis zu vier Wohngruppen mit je vier bis fünf Schlafräumen für die Kinder, zwei Bädern (je eines für Mädchen und Jungen), bis zu zwei Betreuerzimmern mit integrierten Bädern sowie einem Aufenthaltsbereich mit Wohnzimmer, Esszimmer und Küche Platz. Kleinere Nebenräume wie eine Garderobe, ein Abstellraum und ein Flur vervollständigen eine Wohngruppe. Durch diese vorhandenen Strukturen ergeben sich Wohngruppen von acht bis zwölf Kindern mit ein bis zwei Betreuern. Das dreibündige Gebäude aus den frühen siebziger Jahren befindet sich in einem der Bauzeit typischen, nahezu unverändertem Zustand. Sowohl die Oberflächen der Wände, Böden und Decken als auch die Einrichtung befinden sich mit Ausnahme einiger über den langen Zeitraum durchgeführten Ausbesserungen weitestgehend im Originalzustand und bedürfen somit zusehends einer Erneuerung. Die tiefen und schmalen Räume sind in ihrer Nutzung nur eingeschränkt flexibel und durch die Tiefe schlecht belichtet. Durch die massive Betonbauweise wurden viele der nachträglichen Installationen wie Elektrik, Ethernet, BMA etc. oberhalb aufgebracht, so dass sich auf nahezu allen Wänden und Decken zahlreiche Kabelkanäle, Installations- und Steckdosen befinden. Insbesondere die für die spezifische Nutzung nicht unwichtige Akustik wurde im Gebäude bislang nur unzureichend beachtet und ist somit alles andere als optimal anzusehen. Die Räume befinden sich somit nicht in einem zeitgemäßen, der Nutzung optimal angepassten, wohnlichen Zustand.
Die geschätzten Baukosten für die Kostengruppen 300 - 400 betragen 2.100.000,- € + 500.000,- € = 2.600.000,- € netto.
Gegenstand der Vergabe sind Objektplanungsleistungen gem. HOAI, § 34_Gebäude und Innenräume, LPH 1-8, mit stufenweiser Beauftragung. Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das Leistungsbild Objektplanung gem. HOAI, § 34_Gebäude und Innenräume abdecken.
Der Auftraggeber behält sich vor, aus den vorgenannten Leistungsbildern nur einen Teil der Grundleistungen zu vergeben.
Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert ihre Teilnahmeanträge mit den geforderten Nachweisen einzureichen.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121001140 eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landesförderzentrum Hören und Kommunikation Schleswig_ Modernisierung von 10 Wohngruppen im Internat
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de