Estricharbeiten nach DIN 18353, Wohnungsbau in 23774 Heiligenhafen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-006
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heiligenhafen, Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23774
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.heiligenhafen-wohnen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heiligenhafen, Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23774
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.heiligenhafen-wohnen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Estricharbeiten nach DIN 18353, Wohnungsbau in 23774 Heiligenhafen
Estricharbeiten nach DIN 18353 für den Neubau einer Wohnungsanlage mit 38 Wohneinheiten in der Ina-Seidel-Straße 9 + 11 in 23774 Heiligenhafen.
23774 Heiligenhafen, Holstein
690 m2 Zementestrich auf Trennlage, 3250 m2 schwimmender Zementestrich, 890 m2 Estrichoberflächenbeschichtung, 1940 m2 Bitumenabdichtung der Betonsohle / Decke
Vorgesehener Ausführungstermin ist der 17.10.2023 bis 03.04.2024. Dabei sind zeitliche Verschiebungen aufgrund von Störungen im Bauablauf, wie stets, nicht auszuschließen.
Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln des Landes Schleswig-Holstein (soziale Wohnraumförderung) gefördert und erhält Zuschüsse zur Effizenzhausförderung der KfW (BEG Wohngebäude - Zuschuss 461).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- Eigenerklärung: Kein Bezug zu Russland
VOB, Teil A § 6a (1) EU: Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle am Firmensitz bzw. Wohnort. Und: Eigenerklärung - Kein Bezug zu Russland. Ausschlussgründe gemäß § 6 e EU (1) bis (5) sowie (6) Pkt. 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9 a, b, c.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
VOB, Teil A § 6a (2) EU: a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; c) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens für vergleichbare Leistungen (Arbeiten im Geschosswohnungsbau mit mindestens 30 Wohneinheiten) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre..
Mindeststandard ist das 2fache des geschätzten Auftragswertes.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
VOB, Teil A § 6a (3) EU: a) Angabe über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Arbeiten im Geschosswohnungsbau mit mindestens 30 Wohneinheiten) in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren. g) Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen. i) Angaben, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt..
1) Der Auftraggeber verlangt generell eine förmliche Abnahme gemäß VOB, Teil B § 12 (4). 2) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro, ohne Umsatzsteuer, beträgt, ist vom AN eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inklusive Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 3) Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche gemäß BGB beträgt 5 Jahre nach förmlicher Abnahme der Leistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber. 4) Die nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche wird gemäß VOB, Teil B § 17 (8) Punkt 2 nach Ablauf von 5 Jahren vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zurück gegeben. 5) Der Auftraggeber zieht dem Auftragnehmer für die Gestellung von Baustrom, Bauwasser, Sanitäreinrichtungen, Bauwesenversicherung und für das Bauschild eine pauschale "Baukostenumlage" in Höhe von 1 % der jeweiligen Auftragssumme (inklusive Umsatzsteuer, ohne Nachträge) des Gewerkes von der Schlusszahlung ab. 6) Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführt
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Heiligenhafen,
Öffnung erfolgt elektronisch durch Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen. Das Submissionsprotokoll wird gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A versandt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D448242210 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Angebote sind elektronisch nur über die eVergabe-Plattform abzugeben. Für die sonstige Kommunikation ist zu beachten, dass E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden. Sämtliche Planungsunterlagen können auf der Website der Architekten Roden & Kuhfeldt PartG mbB ([gelöscht]) in der Kopfzeile unter "Login" eingesehen werden. Das Passwort für den Zugang kann per Email, schriftlich abgerufen werden bei" [gelöscht]".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabe-kammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprü-fungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Ka-lendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Fest-stellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntma-chung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.