Rahmenvertrag - Anwendungsbetreuung und -weiterentwicklung Online-Systeme
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipuig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag - Anwendungsbetreuung und -weiterentwicklung Online-Systeme
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) betreibt verschiedene Onlineplattformen für sich und als Federführer für "Der Kinderkanal von ARD und ZDF" (KiKA). Die Verantwortung für Betrieb und Weiterentwicklung obliegt der Abteilung Produktentwicklung und Anforderungsmanagement in der Betriebsdirektion des MDR. Diese Onlineplattformen bestehen aus verschiedenen Untersystemen und Technologien. Neben dem zentralen Content-Managementsystem "Sophora" gibt es eine Vielzahl von Schnittstellen zu internen Produktionssystemen aus dem Hörfunk- und TV-Bereich oder externen Contentanbietern. Daneben gibt es zusätzlich Programmierschnittstellen, Aufbereitung und Ausspiel von spezialisierten Inhaltskomponenten.
Diese Softwarekomponenten wurden als Individualentwicklung in den vergangenen Jahren durch den AN auf Basis von PHP- und .NET-Technologie entwickelt und zum Teil im Rahmen des Applikationsbetriebes betreut.
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK Kantstraß 71-73 04275 Leipzig Nach direkter Abstimmung und Notwendigkeit wird die Leistung zu ca. 80 % am Standort des AN und bis zu 20 % beim AG erbracht.
Als Abrufe aus dem Rahmenvertrag sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Erstellung von technischen Konzeptionen und Steuerung von zeitlich begrenzten Projekten
- Teilweise eigenverantwortliche Umsetzung von Projekten
- Beratungsleistungen zu Infrastruktur und Softwarearchitektur
- Unterstützung bei der Recherche technischer Umsetzungsmöglichkeiten
- Performanceberatung und -optimierung von bestehenden Komponenten
- Unterstützung im Betrieb sowie in der Weiterentwicklung von Programmkomponenten aller beteiligten Gewerke (Frontend und Backend sowie teilweise Grafik)
- Erstellen passgenauer Programme für Feeds, lauffähig auf MS Windows Server (akt. Version)
- Anpassung dieser Programme bei Änderungen der Spezifikation bzw. Problemen
- 3rd-Levelsupport, Dokumentation
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Firma IT Service Mario Schatz wurde in den letzten 13 Jahren als Gewinner der offenen EU-Vergabeverfahren in Q4/2009 (2009/S 198-285102), Q4/2013 (2013/S 187-322707) sowie Q2/2018 (2018/S 063-140166) vom Mitteldeutschen Rundfunk gebunden, da sie jeweils das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Seit dieser Zeit erbringt sie kontinuierlich Serviceleistungen im Bereich der Erstellung, Weiterentwicklung und Betrieb kritischer Online-Systeme und -komponenten für den MDR und den Kinderkanal in Erfurt.
Im Zuge dieser langjährigen Geschäftsbeziehung entstanden u .a. in den letzten vier Jahren als Individualentwicklung ein Sportergebnisdienst NSPOT, welcher elementar für die Ergebnispflege, -verwaltung so-wie -darstellung von Sportdaten für verschiedenste Ausspielkanäle wie u.a. Teletext und Internet im MDR ist. Darüber hinaus die sog. MDR- und KiKA-API, welche Daten aus dem Content-Managementsystem Sophora aggregiert und für verschiedene Darstellungsarten wie APPs, KiKA-Player und Google-AMP aufbereitet und für starke Lasten entsprechend hochperformant skalierbar ausspielt. Diese individual erstellten Systeme sind elementar für den Erfolg der MDR- und KiKA-Online-Angebote im Internet. Darüber hinaus werden u.a. die PUSH-Services für sämtliche APPs, die Sport-Tippspiele, die Wetter-Datenbank (mit Sophora-Integration) oder die Metadatenschnittstelle für Distributionspartner des Kinderkanals verantwortet.
Auf Grund der in mehreren vorangegangenen Wettbewerben errungenen außergewöhnlichen Marktstellung und der damit einhergehenden intensiven Vorbefassung mit diesen Themen hat sich IT-Service Mario Schatz einen Wissensvorsprung über Zusammenhänge, Abläufe und technologische Abhängigkeiten erarbeitet, der von keinem Mitbewerber einzuholen ist. Ein Wettbewerb, bei dem Dritte eine realistische Chance auf einen Zuschlag hätten, ist hier von vornherein ausgeschlossen.
Wenn überhaupt, bedürfte ein Wissens- und bzw. KnowHow-Transfer einer mehrmonatigen, wenn nicht sogar mehrjährigen Transition unter Einbindung des bisherigen Dienstleisters. Eine Übergabe und Befähigung zur Weiterentwicklung der Systeme an einen Dritten würde zwangsläufig einen Entwicklungsstopp für den MDR für mindestens zwei Jahre bedeuten, vermutlich sogar mehr. Dies ist nicht hinnehmbar, da Weiterentwicklungen zu einem Großteil auch durch die ARD und durch technische Systemupdates getrieben sind, denen sich der MDR nicht ad hoc entziehen kann. Der MDR ist zur Datenlieferung innerhalb der ARD verpflichtet und kann diese Verpflichtung nur mit den Systemen erfüllen, die von der Firma IT-Service Mario Schatz entwickelt wurden und betreut werden. Damit entfällt auch die Möglichkeit einer kurzfristigen Neuentwicklung der Systeme durch einen Dritten, von dem nicht zu rechtfertigen Investionsverlust für die bisher entwickelten Komponenten einmal abgesehen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe IT-Service Mario Schatz
Ort: Schkeuditz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5FYYR1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.