Rahmenvereinbarung Mediaagentur

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Agentur/Amt auf Landesebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Tourismusmarketing

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Mediaagentur

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TA.SH) schreibt die Betreuung durch eine Media-Agentur für maximal vier Jahre aus. Vertragsbeginn ist der 01. Juli 2023.

Hauptaufgabe der Agentur ist es, Mediaplanungen für sämtliche Kampagnen der TA.SH – vorwiegend digital (Online & Digital Out of Home), im Einzelfall auch im Print-Bereich – zu erstellen und die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, auszuwerten sowie weiterzuentwickeln.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 3 200 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Kiel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Media-Agentur, die den Zuschlag erhält, übernimmt folgende Aufgaben:

- Erstellung von Mediaplanungen – vorwiegend digital (Online & Digital Out of Home), im Einzelfall auch im Print-Bereich – auf Basis der unter Punkt 3 genannten Rahmenbedingungen für Kampagnen der TA.SH und solcher, die in Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Tourismusorganisationen umgesetzt werden bzw. an welchen sich diese beteiligen können (Kooperationskampagnen)

- Einkauf und Abrechnung, Einrichtung und Steuerung sowie fortlaufende Optimierung und Auswertung der im Mediaplan enthaltenen Maßnahmen

- Bereitstellung von Produktionsplänen zur Erstellung der benötigten Werbemittel durch die Kreativ-Agentur

- Regelmäßige und unaufgeforderte Auskunftserteilung zu Kampagnen-Zwischenständen

- Erstellung detaillierter und aussagekräftiger Kampagnen-Auswertungen inkl. fundierter Einordnung des Kampagnenerfolgs und Empfehlung bzgl. möglicher Optimierungen für zukünftige Maßnahmen

- Transparente und einheitliche Darstellung aller anfallenden Kosten (Mediakosten, technische Kosten, Agenturhonorar etc.)

- Prüfung externer Angebote für Einzelmaßnahmen (z. B. von Medienpartnern, Verlagen etc.) und Aussprache entsprechender Handlungsempfehlungen

- Beratung in Bezug auf das interne Kampagnen-Tracking über Google Analytics und Matomo sowie ggf. Unterstützung bei Anpassungen in den genannten Tools

- Beratung und Unterstützung bei der Einrichtung kampagnenrelevanter Tags/Pixels auf den Webseiten der TA.SH

- Beratung bzgl. technischer und datenschutzrechtlicher Entwicklungen im Online-Marketing

Da sich die finanziellen, zeitlichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen einzelner Kampagnen teilweise kurzfristig ändern können, wird in Bezug auf die Umsetzung der jeweiligen Mediaplanungen ein gewisses Maß an Flexibilität vorausgesetzt.

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Höchstwert:

Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert für die zu liefernden Waren in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.

Folgender Höchstwert wurde für den Gesamtzeitraum (4 Jahre) ermittelt:

3.200.000,00 Euro.

Bei erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Mediaplanung und Kampagnen-Auswertung / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement und -team / Gewichtung: 25 %
Preis - Gewichtung: 35 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Präqualifikation:

Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 128-365046
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Mediaagentur

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 3 200 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3 200 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

7. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio, Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße im relevanten Segment, Anzahlder Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mailadresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Bankverbindung, Beschreibung des Unternehmenszweiges, der die ausgeschriebene Dienstleistung erbringen wird (max. 4 DIN A-4-Seiten),

8. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt),

9. Preisblatt,

10. Ggfls. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt),

11. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt),

12. Eine exemplarische Kostenaufstellung gem. Anlage 3,

12. Eine exemplarische Mediaplanung gem. Anlage 3,

13. Eine exemplarische Kampagnenauswertung gem. Anlage 3,

14. ausgefüllte Formblatt „Sanktionen Russland“.

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Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.

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Fragen zur Ausschreibung

Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 16. August 2022 an die GMSH, z.H. Herrn Ralf Krätschmann (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.

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Bewertungsmatrix

Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: NN
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/09/2022

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